Das Oberlandesgericht Köln hat in zweiter Instanz geurteilt, dass das Transparenz-Portal „FragDenStaat“ 2019 ein Gutachten über die Krebsrisiken von Glyphosat veröffentlichen durfte. Dagegen geklagt hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das dem Landwirtschaftsministerium von Julia Klöckner (CDU) untergeordnet ist. Das BfR will dieses Urteil nicht akzeptieren. Es beruft sich auf das Urheberrecht – und macht daraus aus Sicht von „FragDenStaat“ ein Zensurheberrecht.
Zensurheberrecht
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher laden wir Sie ein, die UZ als Wochenzeitung oder in der digitalen Vollversion 6 Wochen kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie können danach entscheiden, ob Sie die UZ abonnieren möchten.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)