Es kam für alle völlig überraschend, als Daniela Klette am 26. Februar 2024 in Berlin durch Zielfahnder des Landeskriminalamt Niedersachsen (LKN) in ihrer Wohnung in Berlin-Kreuzberg verhaftet wurde. Seit weit über 30 Jahren waren die mutmaßlichen Ex-RAF-Mitglieder Daniela Klette, Burkhard Garweg und Volker Staub wegen diverser Aktionen der „Roten Armee Fraktion“ Anfang der neunziger Jahre sowie wegen verschiedener Geldbeschaffungsaktionen in der Zeit von 1999 bis 2016 nach Selbstauflösung der RAF (1998) gesucht worden. Nach einem Überfall auf einen Geldtransporter auf dem Gelände eines Supermarktes im niedersächsischen Stuhr-Mackenstedt am 6. Juni 2015 hatten die Ermittlungsbehörden den ersten Verdacht, dass dieser Überfall in Verbindung mit den gesuchten ehemaligen RAF-Mitgliedern stehen könnte. Die zuständige Staatsanwaltschaft Verden übernahm daraufhin die Ermittlungen.
Am Tag nach der Verhaftung wurde Daniela zur Staatsanwaltschaft Verden in Niedersachsen geflogen, wo Staatsanwältin Anette Marquardt ihr den Haftbefehl wegen der Geldbeschaffungsaktionen und eines Mordversuches bei einem Überfall verkündete. Marquardt appellierte an Daniela, sie solle dafür sorgen, dass sich Burkhard Garweg und Volker Staub stellen mögen. Schließlich wolle sie doch sicherlich „kein zweites Bad Kleinen“. Am 27. Juni 1993 war Wolfgang Grams nach dem Verrat des Spitzels Klaus Steinmetz auf dem Bahnhof in Bad Kleinen ermordet worden. Beim gleichen GSG 9-Einsatz wurde Birgit Hogefeld verhaftet.
Nach der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Verden wurde Daniela in die JVA für Frauen Vechta gebracht. In den ersten sieben Wochen war sie der völligen Einzelisolationshaft unterworfen, einer modernen Form der Folter. Erst nach öffentlichen Protesten bekam sie „normale“ Haftbedingungen.
Prozessauftakt
Ein weiterer Haftbefehl der Generalbundesanwaltschaft wurde Daniela während der Untersuchungshaft am 7. März 2024 überbracht, weil sie an zwei Aktionen der RAF und an einer Aktion einer kämpfenden Einheit beteiligt gewesen sein soll. Eine vermeintliche Mitgliedschaft in der RAF ist als eigener Vorwurf verjährt.
Ende 2024 wurde dann Anklage wegen 13 Geldbeschaffungsaktionen, Besitz von (Kriegs-)Waffen (die in ihrer Wohnung gefunden wurden) sowie wegen eines Mordversuchs beim Überfall in Stuhr-Mackenstedt erhoben. Die zuständige Richterkammer unter dem Vorsitz von Lars Engelke am Landgericht Verden ließ die Anklage zu, so dass am 25. März 2025 der Prozess gegen Daniela begann.
Der Prozessauftakt fand unter dem Vorwand vermeintlicher Sicherheitsbedenken nicht im Landgericht Verden, sondern im Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts (OLG) mitten in der Innenstadt von Celle statt. Zugleich ließ das niedersächsische Justizministerium für 3,6 Millionen Euro eine ehemalige Reithalle in Verden-Eitze zu einem Gerichtssaal für zwei Jahre ausbauen, der aber zum Prozessauftakt noch nicht fertig war und erst später bezogen werden konnte.
Um die Reithalle herum: NATO-Stacheldraht, unzählige Videokameras, zahlreiche Justizbeamte und Polizisten, im Eingangsbereich Polizeibeamte mit Maschinenpistolen im Anschlag. Beim Betreten des Prozesssaals wurden alle Ausweise der Presseleute und der Zuschauerinnen und Zuschauer fotokopiert. Bevor eine ausführliche Abtastung erfolgte, mussten die Schuhe, Jacken und so weiter ausgezogen werden. Die übrigen Sachen mussten in Schließfächern eingeschlossen werden, die in einem Container vor der Gerichtshalle untergebracht waren. An jedem Prozesstag wurde dieser Raum durch einen Polizeihund nach Sprengstoff durchsucht.
In den Gerichtssaal durften nur ein Schreibblock und Schreibutensilien sowie Kunststoffgetränkeflaschen mit maximal 0,75 Liter Inhalt und etwas zu essen mitgenommen werden. Alles in allem sollte der Öffentlichkeit suggeriert werden, wie gefährlich Daniela sei. Es fand eine Vorverurteilung statt, die sie als brutale Terroristin und Mörderin darstellte.
Die Reithalle war durch eine massive Glasfront unterteilt. Im vorderen, größeren Teil waren die unmittelbar Prozessbeteiligten untergebracht. Die Anklagebank war für drei Angeklagte mit ihren Anwälten überdimensioniert errichtet worden, wohl in der Hoffnung, dass auch Burkhard und Volker noch in der ersten Jahreshälfte 2025 festgenommen werden könnten.
Auf der linken Seite im hinteren Prozesssaal befanden sich die Plätze für 44 Zuschauer und auf der rechten konnten 55 Medienvertreter Platz finden. Relativ schnell nach dem Prozessauftakt waren die Journalistinnen und Journalisten nur noch vereinzelt vor Ort. Nur zum Beginn und zum Ende des Prozesses war der Presserummel groß.
Unterstützung und Schikane
Oft verfolgte ich als einzige Journalistin den Prozess. Im Schnitt waren fünf Genossinnen, Genossen, Freundinnen und Freunde als Zuschauer dabei. Ab und zu kamen für ein paar wenige Stunden Menschen aus Verden und der näheren Umgebung aus Interesse zum Prozess. Die Übertragung in den hinteren Teil fand mittels einer miserablen Lautsprecheranlage statt, die Sprache hallte durch den hinteren Raum und wenn zum Beispiel der Richter nuschelte, war fast nichts zu verstehen. Dauerte eine Pause länger als 45 Minuten, mussten die Zuschauer das Gelände verlassen. Im Winter war das ein unmöglicher Zustand, in der Nähe des abgelegenen Gerichtsortes gibt es kein Café, keine Bäckerei.
Während der Hin- und Rückfahrt der Angeklagten wurde die Straße im Eingangsbereich durch Polizeibeamte mit Maschinengewehren im Anschlag gesperrt. Daniela saß immer im zweiten Fahrzeug hinten rechts, einem Bulli der JVA Vechta mit getönten Scheiben. Die Zuschauerinnen und Zuschauer winkten Daniela nach dem Prozessende beim Verlassen des Gerichtsortes zu, auch wenn sie Daniela durch die getönten Scheiben nicht sehen konnten.
Daniela war auf den Transporten vom Gefängnis zum Gerichtsort und zurück immer an Händen und Füßen fixiert. Zusätzlich musste sie bis Mitte Juni 2025 eine zwölf Kilogramm schwere Bleiweste tragen. Monatelang hatten ihre Anwälte auf die dadurch verursachten anhaltenden Kopf- und Nackenschmerzen hingewiesen. Die Gefängnisleitung begründete die Anordnung damit, dass Daniela auf den Transporten erschossen oder durch ein Sprengstoffattentat schwer verletzt werden könnte. Im Juni 2025 konnten sich alle Prozessbeteiligten in einer öffentlichen Sitzung vom Tragegewicht der Weste überzeugen. Sie empfanden diese als schwer, belastend und unbequem. Einzig die Staatsanwältin schätzte die Belastung als nicht schlimm ein. Die Richter stellten in ihrem anschließenden Beschluss fest, dass „der Angeklagten, die über einen schlanken Körperbau verfügt“, durch die Hand- und Fußfesseln „während des Transportes“ geschadet wurde.
Ohne Belege
Ursprünglich waren 13 Vorwürfe und ein Mordversuch – der schwerste Anklagepunkt – angeklagt. Durch einen rechtlichen Hinweis der Richterkammer entfiel der Mordversuch im Juni 2025. Mitte November waren von 13 Anklagepunkten überraschend fünf von der Staatsanwaltschaft Verden gestrichen worden. Der Prozess musste nach einem Hinweis aus Karlsruhe um mehrere Monate abgekürzt werden – geplant waren eigentlich schon Termine bis in den Oktober 2026 hinein. Hintergrund war eine weitere Anklage, die im Frühjahr 2026 erhoben werden sollte und im März dieses Jahres am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt eingegangen ist. Daniela wird wegen zwei mutmaßlichen RAF-Aktionen angeklagt: die Schüsse auf die US-Botschaft in Bonn-Bad Godesberg am 13. Februar 1991 aus Protest gegen den völkerrechtswidrigen Einmarsch der US-Armee in den Irak und die erfolgreiche Sprengung des sich damals im Bau befindlichen Gefängnisses und Abschiebeknasts in Weiterstadt am 27. März 1993. Ebenfalls Teil der Anklage ist eine Aktion der kämpfenden Einheit „Febe Elizabeth“ auf das Rechenzentrum der Deutschen Bank in Eschborn am 25. Februar 1990.
Bei allen Zeugenbefragungen im ersten Prozess wurde deutlich, dass Daniela kein einziges Mal am Tatort erkannt worden ist. Die Zeugen konnten sich nach den vielen Jahren, die seit den verhandelten Taten vergangen sind, nicht mehr richtig an Abläufe oder Verdächtige erinnern. Auch sind Zeugen unter anderem von Gesprächen mit anderen Zeugen sowie von Berichten in Zeitungen, Fernsehen und im Internet beeinflusst worden.
Die beiden Befangenheitsanträge von Daniela und ihren Verteidigern gegen die drei Richter und die beiden Schöffen wurden von einer anderen Richterkammer am Landgericht Verden zurückgewiesen. Daniela und ihre Anwältinnen und Anwälte warfen den Richtern vor, Zweifel an einem Gutachten bei der Auswertung einer DNA-Mischspur, die in einem Fluchtauto gefunden wurde, zu ignorieren.
Am 65. Verhandlungstag, dem 29. April dieses Jahres, begann die Staatsanwältin Marquardt mit ihrem stundenlangen Plädoyer, welches sie am nächsten Prozesstag mit der Forderung nach der Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis beendet. An diesen beiden Tagen waren wie abgesprochen keine Freundinnen und Genossen im Gerichtssaal. Sie wollten sich die „Märchengeschichte“ der Staatsanwältin nicht anhören. Am 66. Verhandlungstag hielten zwei der drei Anwälte der Nebenklage ihre Plädoyers. Beide beantragten eine Strafe von elf Jahren. Sie schlossen sich weitestgehend den Ausführungen der Staatsanwältin an, genauso wie der dritte Anklagevertreter, der aus terminlichen Gründen sein Plädoyer erst am 12. Mai vor der Schlusserklärung von Daniela vortragen konnte.
Kämpferisch geblieben
Am 12. Mai, dem 67. Prozesstag, waren der Andrang und das Interesse wieder groß, so dass der Prozess nicht pünktlich anfangen konnte. Daniela freute sich sehr, so viele Menschen aus der Solidaritätsbewegung im Gerichtssaal zu sehen. So fiel es ihr leichter, ihre Schlusserklärung zu verlesen. Als sie ihr Plädoyer beendet hatte, gab es lauten Beifall unter den Zuschauerinnen. Ein paar Genossinnen und Freunde versuchten, an der Glasfront ein kleines Transparent mit der Aufschrift „Free Ulm 5“ zu entrollen. Doch die Justizbeamten waren recht schnell zur Stelle und entrissen das Transparent. Daniela konnte es aber dennoch kurz sehen, wie sie in einem Brief erwähnte.
Einen Tag später hielten die Verteidigerin und der Verteidiger von Daniela, Undine Weyers und Lukas Theune (beide aus Berlin), ihr gut vorgetragenes Plädoyer. Sie wechselten sich beim Vortragen immer wieder ab. Sie forderten einen Freispruch für alle acht übriggebliebenen Anklagepunkte der Geldbeschaffungsaktionen. Bei dem letzten Anklagepunkt, dem Fund der Waffen in Danielas Berliner Wohnung, forderten die Anwälte eine Haftstrafe, die aber mit der mehr als zweijährigen Untersuchungshaft „verbüßt“ wäre, so dass Daniela bei einem Freispruch hätte entlassen werden müssen.
Ja, wenn … es war klar, dass kein Freispruch erfolgen würde, und es bestand außerdem noch der Haftbefehl aus Karlsruhe. Auch bei einem Freispruch wäre Daniela also in Untersuchungshaft geblieben.
Abgeurteilt
Am 27. Mai ging der Prozess gegen Daniela mit dem 69. Verhandlungstag zu Ende. Der Vorsitzende Richter Lars Engelke verkündete das Urteil: 13 Jahre Haft!
Der Zuschauerraum war bis auf den letzten Platz gefüllt. Nach dem Urteilsspruch sprangen sofort sehr viele Zuschauer auf und machten mit Parolen und Buhrufen deutlich, was sie von dem Urteil hielten. Justizbeamte schritten unmittelbar ein und versuchten, die Genossinnen und Freunde aus dem Gerichtssaal zu zerren. Auch der Versuch, ein Transparent mit der Aufschrift „Free Daniela“ zu entfalten, wurde gleich von einer sehr eifrigen Justizbeamtin im Keim erstickt. Die Beamtin war Beobachtern schon zuvor unangenehm aufgefallen, weil sie beim Abtasten von Zuschauerinnen und Journalistinnen sehr hart an den Busen und in den Schritt gefasst habe.
Danielas Anwalt Lukas Theune legte noch im Gerichtssaal Revision ein. Die schriftliche Urteilsbegründung soll im Oktober erfolgen. Erst wenn diese vorliegt, haben die Anwälte vier Wochen Zeit, ihre Revision schriftlich zu begründen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird dann über die Anträge entscheiden. Auch die Staatsanwaltschaft Verden hat durch die Staatsanwältin Marquardt Revision eingelegt, weil ihr das Urteil mit 13 Jahren zu niedrig ausgefallen ist und weil die Richterkammer den Mordvorwurf fallengelassen hat. Es kann mehrere Monate dauern, ehe der BGH eine Entscheidung fällt.
Die Schlusserklärung von Daniela Klette und weitere Informationen zum Prozess gibt es unter solidarisch-mit-daniela.de.








