Bodenpersonal bei Lufthansa erkämpft Inflationsausgleich plus Reallohnerhöhung

Abschluss nach Streiks

ver.di und die Lufthansa haben sich auf ein Tarifergebnis für die rund 20.000 Beschäftigten der Bodendienste geeinigt. Das betrifft unter anderem die Lufthansa AG Boden, Lufthansa Technik, Lufthansa Systems, Lufthansa Technik Logistik Services (LTLS), Lufthansa Cargo und die Lufthansa Service Gesellschaft (LSG) sowie LEOS (Lufthansa Engineering and Operational Services GmbH).

Die Einigung sieht vor, dass die Löhne der Beschäftigten drei Schritten erhöht werden: Zunächst um einen Festbetrag in Höhe von 200 Euro monatlich rückwirkend ab dem 1. Juli 2022, ab dem 1. Januar 2023 um weitere 2,5 Prozent, mindestens aber um 125 Euro monatlich sowie nochmals um 2,5 Prozent ab 1. Juli 2023.

Ohne Streiks hätte dieser Abschluss nicht gegen Lufthansa durchgesetzt werden können. Tausende Beschäftigte waren deshalb im Juli einem Aufruf von ver.di gefolgt, die Arbeit niederzulegen. Mehr als 1.000 Flüge musste die Lufthansa nach eigenen Angaben streichen, an den Drehkreuzen Frankfurt und München ging so gut wie nichts mehr, rund 134.000 Passagiere waren betroffen. Allein am größten Flughafen in Frankfurt am Main wurden für den Tag 725 von 1.160 geplanten Flügen abgesagt.

Auszubildende erhalten ab 1. Juli 2022 einen Festbetrag von 180 Euro monatlich. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 18 Monate und endet am 31. Dezember 2023. Das Ergebnis steht noch unter dem Vorbehalt einer Mitgliederbefragung.

Das Ergebnis beinhalte einen Inflationsausgleich und zusätzlich eine Reallohnerhöhung, so ver.di-Verhandlungsführerin Christine Behle. „Es war uns wichtig, diesen echten Ausgleich zu erreichen, um die Beschäftigten in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation abzusichern. Das ist gelungen. Mit diesem Ergebnis, das Lufthansa als Arbeitgeber attraktiver macht, kann zudem Entlastung geschaffen werden“.

Beschäftigte in den unteren Gehaltsgruppen profitieren von einer zusätzlichen Anhebung auf mindestens 13 Euro Stundenlohn ab dem 1. Oktober 2022, womit ein Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn geschaffen wird.



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