An allen Werktagen sind die Läden offen. Das reicht!

Herbert Schedlbauer im Gespräch mit Uwe Foullong

UZ: ver.di geht in vielen Städten gegen Entscheidungen von Kommunalverwaltungen vor. Grund ist die Ausdehnung von Sonntagsöffnungszeiten. Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2015 in einem Urteil entschieden, dass verkaufsoffene Sonntage eines triftigen Grundes bedürfen. Ein Einkaufsgefühl reicht also nicht mehr alleine. Was müssen dies für Gründe sein?

Uwe Foullong ist stellvertretender Geschäftsführer des ver.di Bezirks Düsseldorf

Uwe Foullong ist stellvertretender Geschäftsführer des ver.di Bezirks Düsseldorf

Uwe Foullong: Die Sonntagsöffnung darf nicht der Hauptanlass sein. Immer wieder werden aber Messen und Stadtteilfeste dazu als Begründung herangezogen. Demnach müssen durch diese Anlässe deutlich mehr Besucher angezogen werden als durch die Ladenöffnungen selbst. Dies ist aber keineswegs während Messen und Marktfesten der Fall, wie immer wieder behauptet wird.

UZ: Geht es den Unternehmen nicht in Wirklichkeit um mehr Profit? Darum, den Sonntag zum normalen Arbeitstag machen?

Uwe Foullong: Die Unternehmer reden nicht über ihren Gewinn. Sie verweisen auf den Umsatz. Dieser Umsatz wäre der Konkurrenz wegen notwendig. Würde man sonntags nicht öffnen, fließe der Umsatz woanders hin. Zusätzlich sagen sie immer, dass dies eine gute Werbung ist. Die Kunden würden das verlangen. Angeführt wird auch, mit den Sonntagsöffnungen könnte man dem Onlinehandel begegnen. Dieses Argument ist völliger Quatsch. Schon jetzt haben viele Einzelhändler einen eigenen, also zusätzlichen Onlineversandhandel.

UZ: Kann man denn Online- und Einzelhandel überhaupt in Verbindung bringen?

Uwe Foullong: Die Menschen, die am Sonntag vom Sofa online Ware bestellen, gehen nicht zum stationären Einzelhandel. Online- oder stationären Handel mache ich doch am Sonntag nicht von der Zeit abhängig. Mal abgesehen davon, dass unsere Läden von Montag bis Samstag über sechzig Stunden geöffnet sind. Insofern befindet sich der Onlinehandel nicht in direkter Konkurrenz zum Handel vor Ort.

UZ: Die Gewerkschaften kämpfen seit Jahren in der Bundesrepublik für den freien Sonntag. Geht es mit dem jetzigen Vorstoß des Deutschen Handelsverbandes nicht generell darum, Arbeit noch flexibler zu machen?

Uwe Foullong: Erst mal will ich an dieser Stelle noch einmal betonen, dass wir als ver.di ein besonderes Interesse daran haben, dass die Sonntagsruhe erhalten bleibt. Weil dies im Grundgesetz geregelt ist. Es geht nicht nur um Sonntagsöffnungen im Einzelhandel. Wir haben eine Entwicklung, dass der Sonntag immer mehr zum normalen Arbeitstag gemacht werden soll. Für alle denkbaren Branchen und Berufe. Nehmen wir den Onlineversand. Da gibt es Versuche, dies auch sonntags zu bewerkstelligen. Zum Beispiel bei Paketdiensten. Oder Callcenter, die rund um die Uhr erreichbar sein sollen. Da sagen wir Stopp. Der Sonntag ist ein Ruhetag. Ausnahmen gibt es natürlich, dort wo sie dringend erforderlich sind. Bei Eisenbahn und ÖPNV, Notdiensten, Polizei und Feuerwehr, Krankenhäusern, der Kultur. Wogegen wir uns wehren müssen ist, dass wir nicht in die „Rund um die Uhr hektische Gesellschaft“ verfallen. Dies wäre absolut schädlich für die gesellschaftliche Entwicklung.

UZ: Um dem Vorhaben des Deutschen Handelsverbandes zu begegnen, bedarf es eines größeren Widerstandes. Setzt ver.di im Angriff der Unternehmer auf die Arbeitsruhe auch auf Bündnispartner?

Uwe Foullong: Ein Partner sind die Kirchen. Sie ziehen mit uns an einem Strang. Aber auch die DGB-Gewerkschaften. Sie unterstützen unsere Positionen in den Gremien. Es gibt dazu Beschlüsse, wie wir wissen. Zuständig, das muss ich jedoch sagen, sind wir in dieser Sache als ver.di. Keine andere Gewerkschaft kann den Klageweg beschreiten. Aber Unterstützung unserer Positionen durch die anderen Gewerkschaften, die Informationen an die dortigen Mitglieder, die ist gegeben. Der Punkt ist, dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wird nicht im Selbstlauf eingehalten.

UZ: Was heißt dies?

Uwe Foullong: Viele Kommunalverwaltungen lassen es trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes auf eine Konfrontation mit den Gewerkschaften ankommen. Am 2. Februar wurden vom Düsseldorfer Stadtrat mehrheitlich acht Sonntagsöffnungszeiten durchgewunken. Obwohl die angegebenen Anlässe bei weitem nicht die rechtlichen Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts erfüllen.

UZ: Wie wird der ver.di Bezirk Düsseldorf darauf reagieren?

Uwe Foullong: Wir hatten bereits im Vorfeld angekündigt, dass wir dagegen klagen werden. Als wir die Anträge des Einzelhandelsverbandes auf den Tisch bekamen, haben wir sofort dazu eine deutliche Stellungnahme abgegeben. Das Ergebnis: Alle acht Anträge entsprechen nicht den Kriterien des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 15. November 2015. Das haben wir der Stadt Düsseldorf mitgeteilt. Den Stadtrat aufgefordert, selber intensiv zu prüfen, bevor hier eine Entscheidung gefällt wird. Trotzdem wurden alle Anträge genehmigt. Weil dies so geschehen ist, wird es unsere Aufgabe sein, den Klageweg zu beschreiten.

UZ: Die Arbeitsbedingungen haben sich in den letzten Jahren im Einzelhandel immer mehr verschlechtert. Flexibilisierung von Arbeitszeiten, Abbau von Vollzeitkräften wirken sich nachteilig auf die Beschäftigten aus. Wie weit spielen in dieser Auseinandersetzung die Arbeitsbedingungen und der Arbeitsschutz eine Rolle?

Uwe Foullong: Das spielt für uns eine ganz große Rolle. Wir sind ja nicht nur die Wächter des Grundgesetzes und der Rechtsprechung von Gerichten. Wir schauen natürlich auch auf die Praxis. Es gibt ja nicht nur die langen Öffnungszeiten im Einzelhandel. Es gibt auch immer mehr Verkaufsflächen bei gleichzeitigem Personalabbau. Dadurch entsteht ein erhöhter Leistungsdruck in den Betrieben. An allen Werktagen sind die Läden offen. Vier Sonntage im Jahr können maximal hinzukommen. Das reicht. Der Sonntag muss arbeitsfrei bleiben. Anders ist eine Regeneration der Arbeitskraft gar nicht denkbar.

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"An allen Werktagen sind die Läden offen. Das reicht!", UZ vom 17. Februar 2017



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