Arbeitskleidung für die Altenpflege

Die meisten Pflegekräfte in Seniorenzentren müssen ihre pflegerische Arbeit in Straßenkleidung beziehungsweise in privater Arbeitskleidung durchführen.

Dagegen klagte nun eine Recklinghäuser Pflegekraft und Betriebsrätin mit dem Ziel, dass ihr der Träger ihrer Einrichtung dienstliche Arbeitskleidung bezahlt und diese desinfizierend reinigen lässt.

Die erste Anhörung dazu findet am 24. März, 9 Uhr, im Arbeitsgericht Herne (Schillerstraße 37–39) statt.

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"Arbeitskleidung für die Altenpflege", UZ vom 19. März 2021



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