Das Oberlandesgericht Bamberg hat das Pharmaunternehmen AstraZeneca am Montag dazu verurteilt, Daten über Thrombosefälle nach Impfungen mit dem von der Firma produzierten Mittel „Vaxzevria“ herauszugeben. Das Gericht hatte laut „BR24“ zuvor festgestellt, dass der von AstraZeneca hergestellte Impfstoff geeignet sei, eine Darmvenenthrombose hervorzurufen. Nun muss das Unternehmen umfassend über Wirkungen und Nebenwirkungen informieren. Das Urteil ist ein Teilerfolg im Prozess einer 33-Jährigen, die nach einer Impfung mit „Vaxzevria“ erkrankte. Sie fordert 250.000 Euro Schmerzensgeld, 17.000 Euro für den Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro als Ausgleich für künftige Beeinträchtigung.
Astrazeneca muss informieren
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher laden wir Sie ein, die UZ als Wochenzeitung oder in der digitalen Vollversion 6 Wochen kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie können danach entscheiden, ob Sie die UZ abonnieren möchten.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)