Berufsverbotepraxis geht weiter

Kaum zwei Jahre waren nach der Konstituierung der DKP am 25. September 1968 vergangen, da begann die Diskussion innerhalb der bürgerlichen Parteien, namentlich der CDU, zu einem Verbot der DKP. Nachdem die SPD/FDP-Koalition durch die Bundestagswahl im September 1969 an die Regierung kam und Willy Brandt mit knapper Mehrheit zum Bundeskanzler gewählt wurde, nahmen die Überlegungen Fahrt auf.

Durch verschiedene parlamentarische Initiativen versuchte der damalige CDU-Generalsekretär Bruno Heck die Regierungskoalition von der Notwendigkeit des Verbots der kommunistischen Partei zu überzeugen. Besorgt stellte der CDU-Informationsdienst vom 16. Juni 1971 fest, dass bei der DKP seit Gründung ein rapider Mitgliederzuwachs erfolgt sei und zwar in einer Größenordnung, „in der sie mit einer Partei wie der FDP vergleichbar wird (…) Eine beachtliche Zahl ihrer Mitglieder ist im öffentlichen Dienst beschäftigt, darunter nicht wenige im Schuldienst. Was das für die Sicherheit und für die Zukunft unseres Staates bedeutet, braucht kaum eigens dargelegt zu werden.“ Der Verfassungsschutz hatte Anfang 1971 in einem vertraulichen Dossier die Ergebnisse seiner intensiven Recherche zur Arbeit der DKP den Parlamentariern zukommen lassen. Ergebnis: Die DKP setze die Aktivitäten der 1956 verbotenen KPD fort und strebe die „revolutionäre Veränderung der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung“ an. Was in der Folge geschah, ist hinlänglich bekannt: Bundesinnenminister Genscher (FDP) wie auch Bundeskanzler Brandt (SPD) hielten ein Parteiverbot (noch) nicht für opportun, nahmen jedoch bereitwillig die Idee auf, Linke und Kommunisten vom Zugang zum öffentlichen Dienst, sei es als Beamte oder Arbeiter/Angestellte, auszuschließen. Schnell und effektiv sollte es gehen.

Heinz Ruhnau (SPD-Innensenator von Hamburg) griff auf ein Konzept zurück, das schon Konrad Adenauer 1950 in die Tat umgesetzt hatte: „Wer als Beamter, Angestellter oder Arbeiter im Bundesdienst an Organisationen oder Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Staatsordnung teilnimmt, sich für sie betätigt oder sie sonst unterstützt, … macht sich einer schweren Pflichtverletzung schuldig“, hieß es im sogenannten „Adenauer-Erlass“. Die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes würde zu viel Zeit beanspruchen, Ruhnau wählte den Weg über eine Innenministerverfügung. So kam es am 28. September 1972 unter Vorsitz von Willy Brandt zu einem „Arbeitstreffen“ in Bonn, an dessen Ende jener Erlass stand, der in den Folgejahren zur Überprüfung von ca. 3,5 Millionen Personen auf ihre „Verfassungstreue“ führte. Über 2.000 Disziplinarverfahren wurden eingeleitet und etwa 1.500 Berufsverbote rechtskräftig verhängt, entsprechend viele berufliche Biografien zerstört.

Eine der Betroffenen war die Lehrerin Dorothea Vogt, die als DKP-Mitglied 1982 für den Niedersächsischen Landtag kandierte. Sie kämpfte sich durch alle Instanzen und errang 13 Jahre später vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Aufhebung ihrer Entlassung (Urteil vom 26. September 1995). Das Urteil gab zur Hoffnung Anlass, dass nun die menschenrechtswidrigen Berufsverbote vom Tisch seien. Mit vordergründigem Bedauern waren die bürgerlichen Parteien schnell bei der Hand. Willy Brandt selbst sah nun einen „Irrtum“ in der die berufliche Existenz vernichtenden Praxis, SPD und Grüne erblickten in den Berufsverboten „ein unrühmliches Kapitel (…) das ausdrücklich bedauert wird“. Auf Wiedergutmachung und Rehabilitierung warten die Betroffenen heute noch. Zwar wurde der „Radikalenerlass“ nach und nach abgeschafft, zuletzt 1991 in Bayern;

Adenauers und Ruhnaus Konzept lebt jedoch in neuen Regelungen weiter. So zum Beispiel im Runderlass der „rot-rot-grünen“ Landesregierung in Thüringen vom 6. Dezember 2016, der von Beamten, Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst fordert, „sich durch ihr gesamtes (!) Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen“. Bayern arbeitet seit 2016 wieder mit der Regelanfrage beim Verfassungsschutz. In einem Strategiepapier vom 27. März 2019 (BMI-AZ D2–30100/13#5) hat Bundesinnenminister Seehofer die Initiative übernommen, um zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu gelangen, getreu der Gleichung „fehlende Verfassungstreue = Treuepflichtverletzung = Dienstvergehen = Entfernung aus dem Staatsdienst“. Zu einer solchen neuen Regelung, die bundesweite Praxis ist, fehlt nur noch ein neues Gesetz. Ob Seehofer sich mit den Landesregierungen einigen wird, um überall gleiche Verfahren zu bekommen, ist noch nicht entschieden.

Über den Autor

Ralf Hohmann (Jahrgang 1959) ist Rechtswissenschaftler.

Nach seinen Promotionen im Bereich Jura und in Philosophie arbeitete er im Bereich der Strafverteidigung, Anwaltsfortbildung und nahm Lehraufträge an Universitäten wahr.

Er schreibt seit Mai 2019 regelmäßig für die UZ.

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"Berufsverbotepraxis geht weiter", UZ vom 31. Januar 2020



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