Berufung verweigert

Das Oberste Gericht Britanniens hat dem WikiLeaks-Gründer Julian Assange Berufung verwehrt. Das teilte das Gericht am Montag in London mit. Im Rechtsstreit um seine Auslieferung an die USA darf Assange deshalb nicht vor das höchste Gericht Britanniens ziehen. Für eine Berufung gebe es keine hinreichenden Rechtsgründe.

Im Dezember hatte der Londoner High Court einer Auslieferung des Journalisten zugestimmt. Im Falle einer Verurteilung durch die US-amerikanische Justiz drohen Assange bis zu 175 Jahre Haft.

Assange steht jetzt noch der Weg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen. Unterliegt er endgültig, entscheidet das britischen Innenministerium. Dessen Entscheidung könnte durch eine gerichtliche Überprüfung angefochten werden.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher laden wir Sie ein, die UZ als Wochenzeitung oder in der digitalen Vollversion 6 Wochen kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie können danach entscheiden, ob Sie die UZ abonnieren möchten.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Berufung verweigert", UZ vom 18. März 2022



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Herz.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit