Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Beschluss der Stadt München unter Berufung auf die Meinungsfreiheit kassiert. Die Stadt verweigerte einer Diskussionsveranstaltung Räumlichkeiten aufgrund eines Stadtratsbeschlusses, der der Stadt das Recht einräumt, Veranstaltungen öffentliche Räumlichkeiten zu verweigern, die sich kritisch mit der Politik Israels auseinandersetzen.
Beschluss gekippt
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