Arbeitsgericht wies Antrag auf Ausschluss zurück

Betriebsratsvorsitzender im Klinikum Brandenburg bleibt im Amt

Von Werner Becker

Werner Becker ist Sprecher des Solidaritätskreises Renato Steinbrink

Mit Beschluss vom 31. Mai 2017 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Brandenburg an der Havel vom 21. September 2016 abgeändert und den Antrag der Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH, Renato Steinbrink aus dem Betriebsrat auszuschließen, zurückgewiesen (die UZ berichtete mehrfach). Renato Steinbrink ist somit vollumfänglich in seinem Amt als Vorsitzender des Betriebsrates bestätigt.

Der Solidaritätskreis Renato Steinbrink gratuliert ihm herzlich zu seinem Erfolg und wünscht ihm eine vollständige Wiederherstellung seiner Gesundheit.

Die Geschäftsführung vermochte ihr Ziel, den Betriebsrat im Wege eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens durch Ausschluss seines Vorsitzenden zu enthaupten und – inspiriert durch die Oberbürgermeisterin – auch dadurch freie Bahn für eine schrankenlose Gewinnorientierung im Gesundheitswesen zu schaffen, nicht zu erreichen. Es liegt nun an ihr, den von ihr angerichteten Scherbenhaufen durch ein wenigstens am Gesetz ausgerichtetes Verhältnis zur Interessenvertretung der Beschäftigten des Klinikums zu beseitigen.

Der Solidaritätskreis erklärt weiterhin: „Gleichwohl wird nicht alles gut. Dazu bedarf es auch künftig der kritischen Begleitung des Geschehens im Klinikum durch wache und verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger. Diesen ist hier ausdrücklich zu danken. Hunderte haben innerhalb kurzer Zeit unterschriftlich ihre Solidarität mit der engagierten und zu Unrecht diskreditierten Interessenvertretung der Beschäftigten des Klinikums bekundet.“ Renato Steinbrink, dem die Listen mit den insgesamt 692 Unterschriften anlässlich des Arbeitsgerichtstermins in Berlin überreicht wurden, zeigte sich sehr beeindruckt und dankbar.

Ironischerweise ist auch der Geschäftsführung des Klinikums zu danken. War sie es doch – nicht der Solidaritätskreis, der ja weder Prozessbeteiligter sein konnte noch wollte –, die sich schriftsätzlich bemühte, die Solidaritätsaktion in den Prozess einzuführen. Dies wohl, um das Gericht von einer gewissen Unterwanderung des Betriebsrates zu überzeugen. Vergeblich. Stattdessen hat diese Bürgerbewegung dadurch sogar ihren Niederschlag in den Prozessakten gefunden. Die Öffentlichkeit darf nun gespannt sein, ob und wie die Geschäftsführung des Klinikums jetzt, nach Beendigung des Verfahrens, die Stadtverordneten über das Ergebnis der gerichtlichen Auseinandersetzung und über ihre Vorstellungen zur Entwicklung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und seinem Vorsitzenden informieren wird. Anlass hätte sie. Oder wagt sie es nicht mehr? Jedenfalls scheute die Geschäftsführerin schon die Teilnahme am Arbeitsgerichtstermin.

Angesichts des Erfolges der Solidaritätsaktion hat sich der Solidaritätskreis aufgelöst und seine Tätigkeit beendet.

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"Betriebsratsvorsitzender im Klinikum Brandenburg bleibt im Amt", UZ vom 16. Juni 2017



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