DKP Saarland: Ford Werk in Saarlouis sichern

Brutales Bietergefecht

Die Produktion des Ford Focus im Werk in Saarlouis läuft 2025 aus, ein Anschlussmodell gibt es bisher nicht. Die Perspektive von 4.800 Beschäftigten im Werk Saarlouis ist unklar. Weitere 1.300 seien im Zulieferpark betroffen, weitere tausende in vor- und nachgelagerten Bereichen, so die DKP Saarland. Die Ford-Konzernspitze nutze dies aus und hetze die Kolleginnen und Kollegen in Saarlouis gegen die Beschäftigten am Standort in Valencia.

Der Hintergrund: Ford hat angekündigt, ein neues Elektroauto nur an einem der beiden Standorte produzieren zu lassen. Der andere bliebe dann auf der Strecke. Der Konzern hat in den letzten Jahren bereits Werke in Belgien, Frankreich und England geschlossen. Auch in Saarlouis sind Arbeitsplätze abgebaut worden, seit 2018 seien es bereits 2.500, so die DKP Saarland. Für das vage Versprechen einer Beschäftigungssicherung habe Ford den Belegschaften schmerzhafte Zugeständnisse abgepresst. In einem „brutalen ‚Bietergefecht‘“ würden nun von den Belegschaften in Saarlouis und Valencia neue Lohnkürzungen und Arbeitszeitverlängerung verlangt. Seit Monaten profitiere Ford von der Kurzarbeit, die aus den Beiträgen der Arbeitenden und Steuergeldern finanziert werde. Es zeige sich nun, „wie die einseitige Abhängigkeit von der Automobilindustrie zum sozialen Problem Nr. 1 im Saarland wird“.

Die DKP Saarland kritisiert die Landesregierung, die nach dem Prinzip „Der Markt wird es schon richten“ gehandelt habe und fordert einen Strategiewechsel in der Automobilindustrie, eine Verkehrs- und Mobilitätswende. Der Umbau müsse unter aktiver Mitwirkung der Belegschaften und der Gewerkschaften organisiert werden. Dafür seien regionale Transformationsräte unter Beteiligung der Gewerkschaften sowie der Umwelt- und Sozialverbände zu schaffen.

Mit Blick auf die am 27. März stattfindenden Landtagswahlen im Saarland fordert die DKP einen Krisenaktionsplan der neuen Landesregierung zur Sicherung des Werkes in Saarlouis und der Zulieferbetriebe. Artikel 51 und 52 der Landesverfassung seien anzuwenden, um Werk und Zulieferbetriebe zu sichern. Artikel 51 schreibt den Grundsatz „Eigentum verpflichtet gegenüber dem Volk“ vor, in Artikel 52 ist festgelegt, dass „Schlüsselunternehmungen der Wirtschaft (…) nicht Gegenstand privaten Eigentums sein“ dürfen.

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"Brutales Bietergefecht", UZ vom 25. März 2022



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