Eine neue Broschüre der VVN-BdA Lüneburg

Das Landgericht in Lüneburg und die Kommunistenverfolgung

Von Peter Dürrbeck

Die Broschüren sind bei der Kreisvereinigung der VVN-BdA Lüneburg, Gewerkschaftshaus, Heiligengeiststraße 28, 21335 Lüneburg, zu beziehen. Preis pro Broschüre 5 Euro (incl. Porto)

www.vvn-bda-lg.de

Am 17. August 1956 wurde das Urteil gegen die KPD in Karlsruhe verkündet. Das war für die Bundesrepublik ein neuer Höhepunkt im Kalten Krieg, den die führenden Politiker Großbritanniens und der USA quasi schon in den 40er Jahren verkündet hatten. Der zweite Weltkrieg war gerade beendet und die Siegermächte über das faschistische Deutschland hatten sich in mühseligen Verhandlungen geeinigt, wie die Einflusszonen in Mitteleuropa und Deutschland aufgeteilt werden sollten. Westlichen Politikern passte nicht, dass sie den großen Anteil der Sowjetunion an der Zerschlagung des faschistischen Deutschlands und seiner Verbündeten anerkennen mussten.

Der Abwurf der Atombomben auf Hiroschima und Nagasaki war aus militärischer Sicht ein unnötiger Schritt, Japan lag schon am Boden. Der Hintergrund für dieses Verbrechen war, dass der Präsident USA, Truman, der Sowjetunion die Drohung zukommen lassen wollte, dass die sogenannte „freie Welt“ Mittel hätte, um ihre Herrschaftsansprüche durchzusetzen. Auch der Premier Großbritanniens, Winston Churchill, stimmte mit Harry Trumans Zielen überein.

Es war also nicht verwunderlich, dass in den westlichen Besatzungszonen in Deutschland eine Politik entwickelt wurde, die diesen globalen Interessen Rechnung trug.

Wenn wir uns heute fragen, wieso die Nazivergangenheit bundesdeutscher Politiker, Wirtschaftsführer und Staatsbeamter nicht nur nicht aufgearbeitet wurde, sondern solche Leute bei der Etablierung des Staates Bundesrepublik eine Sonderrolle spielen konnten, dann liegt ein Teil der Antwort darin: Diese Menschen hatten große Erfahrungen darin, eine Veränderung der Besitz- und Machtverhältnisse zu verhindern. KZ-Baumeister, Rassengesetz-Kommentatoren, Wehrwirtschaftsführer und Vertreter des Repressionsapparates waren geeignet, wieder leitende Funktionen einzunehmen. Da verwundert auch nicht, wenn schon 1951 eine Gesetzgebung wie das erste Strafrechtsänderungsgesetz auf den Weg gebracht wurde. Das politische Strafrecht wurde gestärkt. Gerade in der Justiz und der politischen Polizei waren genügend „Fachleute“ vorhanden, die sich im Kampf gegen Links gut auskannten.

Wenn wir das bedenken, nimmt es auch kein Wunder, dass dabei demokratische Grundrechte missachtet wurde und gegen vorhandenes Recht gehandelt wurde. Das begann mit Verhaftungen von Politikern wie Jupp Angenfort, der als Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen Immunität besaß. Bundestagsabgeordnete der KPD wurden unter fadenscheinigen Gründen verhaftet. Dieses Vorgehen waren keine Einzelfälle, sondern spielten sich praktisch in allen Bundesländern ab. Dabei spielten die politischen Strafkammern bei den Oberlandesgerichtsbezirken eine Sonderrolle.

Es gab Strafkammern, die sich bundesweit durch ihre besonders reaktionären Anklageerhebungen und Verurteilungen hervortaten. Eine solche Kammer war die 4. Strafkammer beim Landgericht Lüneburg, die im Oberlandesgerichtsbezirk Celle für den größten Teil Niedersachsens zuständig war.

Sowohl Staatsanwälte, als auch Richter dieser Kammer hatten sich in der Nazizeit schon besonders hervorgetan. Durch ihre verbrecherischen Urteile und Anklageerhebungen. Diese Menschen und ihre Vergangenheit waren bekannt, doch alles wurde sorgsam verdeckt. Das, was im Braunbuch aus dem Staatsverlag der DDR benannt wurde, war der Landesregierung in Niedersachsen auch bekannt. Das Braunbuch kam auf den Index und war beliebtes Objekt bei Hausdurchsuchungen durch die politische Polizei (Nachrichten-Polizei in Niedersachsen, K14 in NRW usw.). Die im Braunbuch genannten Beamten der Justiz wurden trotz begangener Verbrechen im Dienst belassen und konnten – bei guter Gesundheit – ihr Pensionsalter erreichen.

Opfer dieser Richter in Lüneburg waren zum großen Teil Verfolgte des Naziregimes, denen zum Teil ihre Haftschadensrente für die NS-Zeit genommen wurde. Den Verfolgten aus der Nazizeit wurde erneut Unrecht angetan, weil die Staatsanwaltschaft und das Gericht das Recht beugten und sich nicht an begangenen Taten orientierten, sondern an angenommenen Absichten. Zeitweise spielten Verfassungsschutzbeamte die Rolle als Zeugen vor Gericht, die behaupteten etwas von V-Leuten gehört zu haben. Zeugnisse vom Hörensagen sind allerdings vor Gerichten nicht verwertbar. In Lüneburg flossen solche Aussagen jedoch mit ein. Da war schon Beweis genug, dass die Eltern oder Großeltern politisch Verfolgte waren.

Die Kreisvereinigung der VVN-BdA Lüneburg hat das Personal und die Praktiken am Landgericht Lüneburg anhand der Akten untersucht und in großer Fleißarbeit bisher drei Broschüren verfasst. Als jüngste ist jetzt die Broschüre „Das Landgericht Lüneburg als Spitze der justizförmigen Kommunisten-Verfolgung der 1950er/1960er Jahre. Teil IIb: Verfahren – Prozesse – Angeklagte“ erschienen.

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"Das Landgericht in Lüneburg und die Kommunistenverfolgung", UZ vom 31. August 2018



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