„Die Gefangenen müssen erfahren, dass ihnen die Solidarität vieler sicher ist“

Das Gespräch führte Gustl Ballin

UZ: Am 15. April 2015 wurden sieben Aktivistinnen von ATIF/ATIK (Konförderation der AbeiterInnen aus der Türkei in Europa), in Deutschland verhaftet. Du vertrittst Sinan Aydin aus Nürnberg. Was wird den Verhafteten vorgeworfen?

Die UZ sprach mit Rechtsanwalt Manfred Hörner, Verteidiger von Sinan Aydin

Die UZ sprach mit Rechtsanwalt Manfred Hörner, Verteidiger von Sinan Aydin

Manfred Hörner: Allen Verhafteten wird vorgeworfen, eine terroristische Vereinigung im Ausland (die TKP/ML) unterstützt zu haben. Die Grundlage dafür liefert der Gesinnungsparagraf § 129 b Strafgesetzbuch (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung). Diese im Rahmen der sogenannten Antiterrorgesetze geschaffene Ergänzung zu § 129 a StGB steht zu Recht in der Kritik, weil sie die fast uneingeschränkte Möglichkeit zur Kriminalisierung der internationalen Solidarität liefert. Viele Organisationen, die den bewaffneten Befreiungskampf nicht ausschließen, können nach dieser Vorschrift als terroristisch verunglimpft und verfolgt werden. Dies geschieht z. B. seit Jahren mit der kurdischen PKK, bei der der BGH erst im Jahr 2010 § 129 b für anwendbar erklärte. Ob dies geschieht hängt davon ab, ob der Bundesjustizminister eine Erlaubnis zur Aufnahme der Verfolgung durch die Bundesanwaltschaft erteilt. In der Konsequenz heißt dies, dass politische Erwägungen letztlich darüber entscheiden, ob eine bestimmte Tätigkeit verfolgt wird oder nicht. Meinen Mandanten, wie auch den anderen Verhafteten, wird nicht vorgeworfen, selbst eine terroristische Tat unterstützt zu haben, sondern lediglich die behauptete Mitarbeit im Auslandskomitee der TKP/ML. Die TKP/ML besteht seit mehr als 40 Jahren, ist in der Türkei wie fast alle anderen revolutionären Organisationen verboten und steht auch nicht auf der sogenannten EU-Terrorliste. Man könnte also die Frage stellen, woher die Verhafteten eigentlich wissen sollten, dass sie eine verbotene Tätigkeit ausüben. Dabei erfolgte seit Jahren eine ununterbrochene Beobachtung und Ausspähung, bevor am 15.April mit einem Einsatz der GSG 9 in Nürnberg der Zugriff auf martialische Art und Weise erfolgte.

UZ: Warum geschehen die Verhaftungen gerate jetzt und was soll deiner Meinung nach politisch damit erreicht werden?

Manfred Hörner: Eins scheint klar zu sein: Mit den Gründen, wie sie jetzt im Haftbefehl aufgeführt sind, hätten die Verhaftungen auch schon früher durchgeführt werden können. Dies deutet darauf hin, dass bestimmte politische Erwägungen mitwirkten, jetzt nicht mehr länger abzuwarten, und eine günstige Situation, dass sich alle Gefangenen an einem Ort befanden, auszunutzen. Es wäre allerdings spekulativ, wenn man dafür ein konkretes Ereignis verantwortlich machen wollte. Generell gilt sicherlich, dass damit zwei hauptsächliche Ziele erreicht werden sollen. Zum einen wird damit der reaktionären türkischen Regierung gezeigt, dass sie sich der Unterstützung der Bundesrepublik in ihrem Vorgehen gegen Kurden und Revolutionäre sicher sein kann. Immerhin wird mit der TKP/ML jetzt schon die dritte Organisation aus der Türkei mit dem Schwert des § 129 b verfolgt. Überhaupt gab es eine sehr enge Zusammenarbeit mit den türkischen Sicherheitsbehörden. Viele Vorkommnisse in der Türkei, die Bestandteil der Einschätzung der TKP/ML als terroristische Organisation durch die BAW sind, gehen auf türkische Geheimdienst­informationen zurück. Wie glaubwürdig oder unglaubwürdig diese sind ist kein großes Geheimnis. Bekannt ist, dass viele davon nicht ohne den Einsatz von Folter zustande kamen.

Vor allem will man jedoch signalisieren, dass man gefälligst die Finger von der Unterstützung solcher und anderer Organisationen lassen sollte, um nicht selbst eines Tages von der Strafverfolgung betroffen zu sein. Denn bis jetzt ist offen gelassen, welche weiteren Tätigkeiten als Unterstützungshandlung ausreichen, um dem Verdikt des Terrorismus zu unterliegen. § 129 b ist da in jeder Beziehung ein Gummiparagraf. Nachdem die gesamte TKP/ML als terroristisch hingestellt wird, ist auch hier der Willkür Tür und Tor geöffnet. Die Massenorganisationen ATIF/ATIK werden als reine Tarnorganisationen verunglimpft, so dass auch die Betätigung für diese letzten Endes immer unter der Gefahr steht, eines Tages kriminalisiert zu werden. Bewusst soll hier eine einschüchternde und abschreckende Wirkung erzeugt werden.

UZ: Die griechische Regierung hat sich bisher geweigert die in Griechenland Verhafteten an die BRD auszuliefern weil die deutschen Haftbedingungen zu unmenschlich sind.

Manfred Hörner: Tatsächlich unterliegen alle Verhafteten besonders strengen Haftbedingungen. Hervorzuheben ist die fast vollständige Isolation von den anderen Gefangenen. Dies bedeutet z. B., dass der Gefangene 23 Stunden in seiner Zelle eingesperrt ist und dann auch allein den Hofgang durchführen muss. Der BGH übertrifft mit diesen Anordnungen selbst den türkischen Strafvollzug. Auch die Verteidigerrechte unterliegen ganz besonderer Einschränkung. Gespräche mit den Mandanten können nur über Trennscheibe durchgeführt werden und die Verteidigerpost wird von Beamten der Generalbundesanwaltschaft mitgelesen. Mit all diesen Maßnahmen soll signalisiert werden, dass es sich um ganz besonders gefährliche Gefangene handelt, was im völligen Gegensatz zur Realität steht, weil eben nicht der geringste Vorwurf für eine individuelle terroristische Tätigkeit erhoben werden kann. So werden Methoden und Regeln angewandt, wie sie aus den siebziger Jahren bekannt sind, wo der Vorwurf der Isolationsfolter erstmals aufkam, ohne dass vergleichbare Tatbestände bestehen. Was bisher sich andeutet ist lediglich eine geringfügige Lockerung bei der Isolation. Die Forderung nach menschlichen Haftbedingungen ist deshalb sehr wichtig und auch immer wichtiger Bestandteil bei den Protestaktionen. Diese Haftbedingungen spielen auch eine wichtige Rolle, um die Auslieferung der zwei Gefangenen in Griechenland zu verhindern. Diese ist bis heute nicht gelungen.

UZ: Es haben sich in vielen Städten Solidaritätsinitiativen zur Freilassung der Inhaftierten gebildet. Welches Vorgehen ist geplant?

Manfred Hörner: Es gab bereits eine Reihe von Demonstrationen und Kundgebungen, u. a. vor den bayerischen Gefängnissen, in denen die politischen Gefangenen untergebracht sind. Wichtig ist auch die breit gestreute Öffentlichkeitsarbeit. Die Gefangenen müssen erfahren, dass ihnen die Solidarität vieler sicher ist und die Einschüchterung keinen Erfolg hat. Der Prozess soll wahrscheinlich im Frühjahr 2016 vor dem Oberlandesgericht München stattfinden. Bis dahin wird es verschiedene weitere Protestaktionen geben, vor allem werden begleitend zum Protest möglichst breite Solidaritäts- und Aufklärungsaktionen durchgeführt. Da ist bestimmt noch vieles zu erwarten.

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"„Die Gefangenen müssen erfahren, dass ihnen die Solidarität vieler sicher ist“", UZ vom 17. Juli 2015



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