Wie die „Welt“ und das Nachrichtenportal „n-tv“ berichteten, entwickeln mehrere Ressorts der Bundesregierung Notfallpläne für den Fall, dass einzelne Bundesländer, namentlich das vom AfD-Wahlerfolg bedrohte Sachsen-Anhalt, die Verlegung von NATO-Truppen an die Ostflanke behindern könnten.
Was konkret anliegt, verdeutlicht Thorsten Alme, Bundeswehrkommandeur im Landeskommando Sachsen-Anhalt: „Wir müssen uns vorstellen, dass die Marschbewegungen schon erheblichen Umfang haben. Die NATO-Planungen sehen vor, zur Abschreckung bis zu 800.000 Soldaten zu verlegen, inklusive etwa 300.000 bis 400.000 Kraftfahrzeuge. Und die bewegen sich dann über Deutschlands Straßen – welche, ist natürlich geheim“. Alme hält für „geheim“, was jeder weiß. Für die NATO sind die großen Ost-West-Verbindungen durch Deutschland von strategischer Bedeutung. Die im Operationsplan Deutschland (OPLAN) skizzierten Massen an schwerem Gerät und Mannschaften nehmen ihren Anfang in den Nordseehäfen (Rotterdam, Antwerpen, Hamburg, Bremerhaven) und laufen quer durch deutsches Territorium. Der zentrale trinationale Musterkorridor (Niederlande – Deutschland – Polen) wurde bereits im Januar 2024 eingerichtet und im Rahmen der Übung „DeployEx 2024“ erprobt.
Eisenbahnseitig läuft der Korridor entlang des früheren „Rail Freight Corridor 8“, von Rotterdam durch das Ruhrgebiet, über Hannover und Magdeburg nach Frankfurt (Oder). Die Strecke ist für Militärstandard, also 740-Meter-Züge mit hoher Achslast, ausgelegt. In Kooperation mit DB Cargo erarbeitet die Bundeswehr momentan ein „Militäreisenbahngrundnetz“, das in West-Ost-Richtung Strecken definiert, die für übergroße und schwere Militärladungen geeignet sind. Die Schiene wird indes nur einen kleineren Teil des Aufmarschplans bewältigen können. Das „NATO New Force Model“ (schnelle Verlegung großer Verbände) und das aktuelle Konzept der „Military Mobility“ bestimmt Autobahnen als zentrale Transportwege. Spätestens seit der im September 2024 durchgeführten multinationalen Übung „DeployEx 2024“ ist deutlich, dass das Gros der Straßentransporte über die Bundesautobahn A2 geführt werden wird.
Angesichts einiger Zahlen wird deutlich, dass der geplante gigantische Aufmarsch ebensolche gigantischen Logistikprobleme mit sich bringt. Schweres Gerät (Panzer, Haubitzen, Artilleriegeschütze) muss auf der Schiene bewegt werden, Radfahrzeuge und Truppen aber auf der Straße. Deshalb ist es eine Voraussetzung des flüssigen Transports, dass Schienenstränge und Autobahnen für die Zeit des Aufmarschs für Zivilfahrzeuge gesperrt werden. Um 800.000 Soldaten samt zugehörigen Transportern und Radfahrzeugen auf der Straße zu bewegen, würde sich unter Zugrundelegung des militärischen Einsatzabstands eine Kolonne von über 10.000 Kilometern Gesamtlänge ergeben. Ein Aufzug, der mehr als 16 Mal länger wäre als die ganze „Schlüsselroute“ A2. Hier liegt der Grund für den Zeitansatz im OPLAN, der die Aufmarschphase auf sechs Monate verteilt.
Jedes Hindernis, jede Verzögerung, jeder Stillstand der Kolonnen führt zu Rückkopplungen und gefährdet den Einsatz. Dass bei einem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt tatsächlich Behinderungen des Aufmarschs zu erwarten wären, liegt indes fern. Auf der Seite der AfD-Bundestagsfraktion liest sich das eher gegenteilig: „Wir folgen deutschen Interessen und wollen diese auch in Bündnissen und internationalen Organisationen umsetzen. Eine starke Bundeswehr und eine selbstbewusste Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind dafür die beste Grundlage.“ Aufrüstung und Wehrpflicht gehören daher zum Konzept der AfD. Und wenn doch jemand in der Landesverwaltung oder auf kommunaler Ebene – gleich welcher politischen Couleur – auf die Idee käme, beim Marsch gen Osten auch nur ein kleines Steinchen in den Weg zu legen, dann setzt der Bundeszwang (Artikel 37 Grundgesetz) ein und der Spezialbeauftragte der Bundesregierung setzt das Nötige durch. Autobahnen stehen unter Bundesverwaltung, Länder und Kommunen haben hier nichts zu melden. Und sowieso: Schon heute ist jede Behinderung der auf dem Marsch befindlichen Einheiten – durch wen auch immer – als „Sabotage“ (Paragrafen 87, 88, 109e Strafgesetzbuch) mit Freiheitsstrafen bedroht.
Von den tatsächlich relevanten Notfallplänen zur Kriegsvorbereitung wird die Bevölkerung erst im Spätherbst hören, entsprechend der am 1. Juli von den Innen- und „Verteidigungs“-Ressorts beschlossenen „Eckpunkte zur Novellierung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze (…) in Krise und Krieg“. Hier geht es explizit darum, den Notstand schon lange vor Spannungs-, Bündnis- oder Verteidigungsfall in Kraft zu setzen: „Anstrengungen der Verteidigung – auch zur Abschreckung – können bereits im Frieden vor einer etwaigen Feststellung des Spannungs- oder gar Verteidigungsfalls erforderlich werden (z. B. Aktivierung der NATO-Verteidigungspläne oder des OPLAN DEU zur glaubhaften Abschreckung aufgrund einer Bedrohungslage).“ Der Krieg steht buchstäblich vor der Tür.









