Neues Baurecht soll „Extremisten“ vom Hauskauf abhalten

Schaffe, schaffe, Staatsräson

Kiels neuer Oberbürgermeister Samet Yilmaz (Grüne) hat ein Problem. Gerade erst im Amt vereidigt, muss sich Yilmaz mit Verfehlungen auseinandersetzen, die er bei seinem früheren Job als Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz begangen haben soll. Laut einem Bericht des „Spiegel“ soll Yilmaz einen Kollegen gebeten haben, ohne dienstlichen Anlass in das Nachrichtendienstliche Informationssystem (Nadis) zu schauen und nach Informationen über einen türkeistämmigen Unternehmer zu suchen. Dem Betroffenen war nach „Spiegel“-Informationen nichts vorzuwerfen, außer dass er ein Vereinsfest organisierte, das Yilmaz in seiner Funktion als Kieler Stadtrat besuchen wollte.

Was dem Geheimdienstmitarbeiter Yilmaz zum Verhängnis werden könnte, soll für den Oberbürgermeister Yilmaz bald kein Problem mehr sein. Die Bundesregierung plant, das Verfassungsschutzgesetz zu ändern, um die Übermittlung von Geheimdienstinformationen an Kommunen zu erleichtern. Zu diesem Zweck soll ein neuer „Übermittlungstatbestand“ ausgewiesen werden. So steht es in einem Referentenentwurf des Bundesbauministeriums, der sich dem Titel nach mit der „Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ befasst.

Kommunen sollen künftig die Möglichkeit erhalten, „Extremisten“ am Hauskauf zu hindern. Im Wortlaut des Gesetzentwurfes heißt es dazu, es werde „ein neuer Vorkaufsrechtstatbestand eingeführt, der sozialen Missständen vorbeugen soll, die durch die räumliche Wirkung organisierter Kriminalität sowie rechts-, links- oder religiös motivierter extremistischer Bestrebungen entstehen. Damit soll zugleich der segregationsbedingten Abwärtsentwicklung von Quartieren (,trading down‘) vorgebeugt werden, die sich unter anderem in der Entstehung von Schrottimmobilien manifestiert“. Was extrem schwammig daherkommt, birgt massive Gefahren. Klingt die Formulierung mit der „räumlichen Wirkung“ noch so, als würde es ausschließlich um „kriminell“ oder „extremistisch“ genutzte Objekte – wie beispielsweise autonome Zentren – gehen, wird der Entwurf in anderen Abschnitten deutlich klarer.

In Paragraf 24 des Baugesetzbuches geht es um das allgemeine Vorkaufsrecht. Städte und Gemeinden können sich in einen zwischen Verkäufer und Käufer bereits geschlossenen Kaufvertrag einklinken, wenn bestimmte öffentliche Inte­ressen vorliegen. Geschieht das, wird der Kaufvertrag aufgehoben und die Gemeinde tritt an die Stelle des Käufers. In der Vergangenheit wurde diese Regelung häufig genutzt, um bestimmte öffentliche Bauprojekte – etwa Straßen oder Schulen – durchzusetzen, wenn ein Grundstück den Besitzer wechselte. In der neuen Fassung soll Paragraf 24 deutlich erweitert werden. Das Vorkaufsrecht soll auch dann durchgesetzt werden können, wenn „Bestrebungen im Sinne des § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (bestehen), insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Käufer die Verwirklichung dieser Bestrebungen nachdrücklich unterstützt“. Es kommt also gar nicht darauf an, was der Käufer mit dem Grundstück vorhat. Es kommt darauf an, ob die Person verdächtigt wird, „verfassungsfeindliche“ Bestrebungen zu unterstützen.

Die notwendigen Informationen soll der Inlandsgeheimdienst bereitstellen. Damit wird es den Kommunen ermöglicht, unbescholtene Hauskäufer beim Verfassungsschutz zu melden und Informationen zu erbitten. Welcher Art diese Informationen sind und welche Voraussetzungen genau erfüllt sein müssen, um „die Annahme (zu) rechtfertigen“, dass eine Person ein Verfassungsfeind sei, wird nicht näher ausgeführt. Damit werden Erinnerungen an das sogenannte „Haber-Verfahren“ wach. Das Verfahren ermöglicht es Bundesbehörden, beim Verfassungsschutz nachzufragen, ob „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ über Personen oder Organisationen vorliegen. Zuletzt erlangte das Verfahren traurige Berühmtheit, als Kulturstaatsminister Wolfram Weimer es nutzte, um drei Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis auszuschließen. Welche Informationen der Geheimdienst genau besaß, spielte dabei keine Rolle und wurde auch nicht kommuniziert. Wichtig war nur, dass er welche hatte.

Das neue Baurecht könnte sich auf ähnlich schwammige Aussagen stützen, um abgeschlossene Kaufverträge zu blockieren. Eine juristische Gegenwehr gegen eine nicht näher benannte Geheimdiensteinschätzung ist für die betroffenen Personen weitgehend aussichtslos. Für die potenziell Betroffenen geht der Hauskauf deshalb mit enormen finanziellen Risiken einher. Schließlich sind die meisten Menschen auf die Aufnahme von Krediten angewiesen, um eine Immobilie zu finanzieren. Zieht die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht und drängt den Käufer aus dem Geschäft, bleibt dieser unter Umständen auf Schuldenbergen sitzen – ohne das Haus als Gegenwert zu bekommen.

Während den Räten und Kommunen Werkzeuge an die Hand gegeben werden, um (vermeintliche) politische Gegner kleinteilig zu schikanieren, schlägt das restliche Baurecht eine andere Richtung ein. Mit dem „Bauturbo“, der erklärtermaßen auch für Bundeswehrprojekte gilt, und dem Zurückhalten von hunderten Grundstücken für eine militärische Verwendung werden die Einflussrechte der Kommunen deutlich beschnitten. Militärisch gewollte Projekte können ohne Zustimmung der Gemeinden geplant und beschlossen werden, zugleich werden Mitspracherechte, Klagewege und Umweltschutzprüfungen geschliffen. Während der Bund auf die „Kriegstüchtigkeit“ der Bodenpolitik hinarbeitet, sollen die Kommunen diejenigen fernhalten, die aus der Reihe tanzen. Eigenheimbesitz, Vereinshäuser oder Kulturzentren sollen denen vorbehalten sein, die an der geschlossenen Heimatfront mitwirken, kein böses Wort über Israel verlieren und auch sonst keinen Anlass geben, an der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ zu zweifeln. Der reaktionär-militaristische Staatsumbau kennt keine Langeweile – und macht selbst vor trockenen Themen wie dem Baurecht keinen Halt.

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"Schaffe, schaffe, Staatsräson", UZ vom 1. Mai 2026



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