„Die Rechte“ verbieten

Die DKP Dortmund erklärt zur Präsentation eines Gutachtens durch den Landesinnenminister von Nordrhein-Westfalen die Frage eines Verbotes der Partei „Die Rechte“ betreffend:

„Der Innenminister hat ein Gutachten bestellt. Niemand muss vom Ergebnis überrascht sein: Ein Verbot der ‚Partei‘, in die sich die verbotene Nazi-Kameradschaft unter den Augen des Innenministers problemlos verwandelt hatte, werde Zeit brauchen. Der Innenminister (und die Ministerpräsidentin) wussten das natürlich. Sie wollten, dass die demokratische Öffentlichkeit das jetzt mal gesagt bekommt.

Wir fragen: Wie lautete der Auftrag an den Gutachter? Wer war der Gutachter? Gab es eine Ausschreibung? Erhält die Öffentlichkeit das Gutachten? Oder müssen wir damit zufrieden sein, dass Regierungsmitglieder uns das Ergebnis erklären?

Das Parteienprivileg ist ein hohes Gut – wer wüsste das besser als wir (noch immer ist das Kalte-Kriegs-KPD-Verbot nicht aufgehoben). Das Grundgesetz kennt kein Privileg für Nachfolgeorganisationen des deutschen Faschismus, weder politisch noch juristisch. Soll das in der dritten Generation der Nazi-Nachfolge nicht mehr gelten? Oder müssen wir uns daran gewöhnen, dass Nazis und Staatsschutz kooperieren?

Wenn das Verbotsverfahren so lange dauert – wäre es da nicht sinnvoll, es schon mal zu eröffnen? Ist das geschehen? Wird das geschehen? Oder müssen wir damit zufrieden sein, dass das schwierig ist?“

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"„Die Rechte“ verbieten", UZ vom 27. November 2015



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