Einschränkung des Streikrechts in Schweden

Die drei größten Gewerkschaftsverbände Schwedens haben am 5. Juni eine Einigung mit den Arbeitgeberverbänden bekannt gegeben, nach der das Streikrecht in Schweden weiter eingeschränkt werden soll. Streiks, die keinen Tarifvertrag als Ziel haben, sollen damit künftig nicht erlaubt sein. Der Vorschlag nimmt zwar Solidaritätsaktionen und politische Streiks explizit von der Regelung aus, die Kommunistische Partei Schwedens (KPS) befürchtet jedoch, dass Solidaritätsaktionen mit gekündigten Kollegen oder Streiks gegen Gesetzesbrüche der Firmen durch das Verbot bedroht sind. Die KPS wendet sich gegen das sozialpartnerschaftliche Verhalten der Gewerkschaftsverbände und fordert die Arbeiter Schwedens auf, sich die Kontrolle über die Gewerkschaften zurück zu erkämpfen.

Das schwedische Streikrecht ist bereits stark limitiert worden. So gilt wie in Deutschland eine Friedenspflicht, und Streiks müssen sieben Arbeitstage vor Beginn angekündigt werden.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher laden wir Sie ein, die UZ als Wochenzeitung oder in der digitalen Vollversion 6 Wochen kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie können danach entscheiden, ob Sie die UZ abonnieren möchten.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Einschränkung des Streikrechts in Schweden", UZ vom 15. Juni 2018



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Tasse.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit