Der reaktionär-militaristische Staatsumbau in Frankreich schreitet voran – trifft aber auf Widerstand

Die Staatsräson braucht Anlauf

So geht Hexenjagd heute: Eine Abgeordnete des EU-Parlaments wird in Polizeigewahrsam genommen. Ein Sprecher des Justizministeriums behauptet zeitgleich vor Journalisten, in der Handtasche der Abgeordneten seien synthetische Drogen gefunden worden. Bürgerliche Medien verbreiten die Behauptung genüsslich. Die stellt sich kurz darauf als Lüge heraus. Auf eine Richtigstellung verzichten viele der Medien.

Rima Hassan heißt die EU-Parlamentarierin, der das Anfang dieses Monats widerfahren ist. Hassan ist Mitglied der Linkspartei La France insoumise (LFi) und so etwas wie das Aushängeschild der Palästina-Solidarität in Frankreich. Die Juristin kam in einem palästinensischen Flüchtlingslager in Syrien zur Welt, verglich in ihrer Master-Thesis an der Sorbonne die Apartheid in Südafrika mit der in Israel und nahm im Juni vergangenen Jahres auf der „Madleen“ an der Freedom Flotilla nach Gaza teil. In Polizeigewahrsam war sie genommen worden, weil sie einen Tweet retweetet hatte: „Kozo Okamoto: Ich habe meine Jugend der Sache Palästinas gewidmet. Wenn es Unterdrückung gibt, ist Widerstand nicht nur ein Recht, sondern Pflicht.“ Okamoto war wegen der Beteiligung an einem Anschlag auf den Flughafen von Tel Aviv am 30. Mai 1972 mit 26 Toten in Israel zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Hassans Retweet, also der Weiterleitung einer Nachricht eines Dritten auf X an die eigenen Follower, werten französische Repressionsbehörden als „Verherrlichung von Terrorismus“.

Als EU-Abgeordnete genießt Rima Hassan auch in Frankreich Immunität. Ihre Ingewahrsamnahme verstößt eklatant gegen ihre Rechte als Abgeordnete, behinderte ihre politische Arbeit und greift damit bürgerliche Demokratie und Gewaltenteilung fundamental an. „Es gibt keine parlamentarische Immunität mehr in Frankreich“, echauffierte sich Jean-Luc Mélenchon.

Die satirische Wochenzeitung „Le Canard enchaîné“ deckte am 8. April auf, dass Sacha Straub-Kahn, Sprecher des Justizministeriums, während Rima Hassans Verhör Vorwürfe gegen sie an die Presse durchstieß. Von ihm soll auch die Lüge stammen, bei Hassan seien Drogen gefunden worden. Hassans Anwalt Vincent Brenghart kommentierte: „Die Verbreitung falscher Informationen im Rahmen des Verfahrens bestätigt in der Tat das Vorliegen unlauterer und rechtswidriger Machenschaften, ja, regelrechter Manipulationen, die bewusst darauf abzielen, Rima Hassan zu schaden.“
Auch damit nicht genug: Seit dem 1. Januar 2026 sei das Telefon der Abgeordneten polizeilich überwacht worden, deckte das investigative Online-Journal „Mediapart“ Mitte April auf. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen gegen Hassan erst am 27. März 2026 aufgenommen.

Geht es nach Präsident Emmanuel Macron und dessen Regierung, werden solche rechtswidrigen Angriffe auf unangenehme Politiker der Opposition künftig deutlich einfacher. Einen großen Schritt in diese Richtung war die Regierungspartei „Renaissance“ mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfs gegangen, der als „Maulkorberlass“ kritisiert wurde.

Das Gesetz, benannt nach Caroline Yadan, einer zionistischen Abgeordneten der Nationalversammlung, hätte jede Diskussion über Israel kriminalisiert, die den Namen verdient. Der Entwurf sah vor, Antiterrorparagraphen dahingehend zu verschärfen, dass die „implizite Anerkennung“ entsprechender Taten bereits als „Verherrlichung von Terrorismus“ bestraft wird. Wer nur einen Zusammenhang evoziert zwischen der völkerrechtswidrigen Landnahme Israels in Palästina und Aktionen des palästinensischen Widerstands dagegen, würde sich diesem Entwurf nach strafbar machen. Der sah auch vor, Vergleiche Israels mit Apartheid-Südafrika oder Nazi-Deutschland zu kriminalisieren. Zudem sollte es verboten werden, von Frankreich anerkannte Staaten zu „delegitimieren“. Das, immerhin, hätte auch für Palästina gegolten – zumindest den Buchstaben nach, denn Frankreich erkennt Palästina als Staat an, anders als die BRD. Die Angriffe auf Rima Hassan und LFi legen nahe, dass ein solcher Paragraph kaum gegen Zionisten angewendet werden dürfte, die Palästina die Staatlichkeit absprechen.

Gegen das „Gesetz Yadan“ regte sich massiver Widerstand. LFi, die Französische Kommunistische Partei (PCF), Les Écologistes und Teile der einst sozialdemokratischen Parti Socialiste (PS) kritisierten den Entwurf als Generalangriff auf die Meinungsfreiheit. Die Nationale Konsultativkommission für Menschenrechte (CNCDH), dem französischen Außenministerium unterstellt, schätzte ein, der Entwurf verstoße gegen Grundsätze des Strafrechts sowie der Meinungs-, Wissenschafts- und Informationsfreiheit. Gewerkschaftsverbände wie die CGT trugen ihren Widerstand auf die Straße. Binnen kürzester Zeit unterschrieben mehr als 700.000 wahlberechtigte Franzosen eine Petition gegen den Gesetzentwurf – Rekord. Einen Tag vor der vorgesehenen Debatte in der Nationalversammlung beschied der Rechtsausschuss des Parlaments, er habe die Petition unbesehen zu den Akten gelegt. Die „Begründung“: Die Abgeordneten diskutierten vor der finalen Abstimmung ohnehin über den Gesetzentwurf.

Diese Debatte fand gar nicht erst statt. Man habe den Gesetzentwurf zurückgezogen, erklärte Caroline Yadan am 16. April – wegen einer „offenkundigen Verschleppungstaktik“ von LFi. Yadan schafft es, sich gleichzeitig zum Opfer zu stilisieren und als Siegerin zu sehen: „Sie haben unsere Entschlossenheit und die Tragweite dieses Textes nur noch verstärkt.“ Am 22. Juni will die französische Regierung einen erneuten Versuch starten.

Die Vorsitzende der LFi-Gruppe in der Nationalversammlung, Mathilde Panot, konterte, ihre Fraktion unternehme „alles in unserer Macht Stehende“, um das Gesetz zu verhindern. Die CGT beglückwünschte sich zur Rücknahme des Entwurfs und forderte die Regierung auf, das Vorhaben endgültig aufzugeben.

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"Die Staatsräson braucht Anlauf", UZ vom 24. April 2026



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