Das, was die Bürgerlichen gern „Pressefreiheit“ nennen, hat am Montag dieser Woche eine weitere Einschränkung erfahren. Im Prozess um Julian Assanges Auslieferung an die USA gab die zuständige Londoner Richterin Vanessa Baraitser in ihrer Urteilsbegründung den USA in fast allen Punkten recht. Was Assange getan hat, liege „jenseits des investigativen Journalismus“, seine Enthüllungen von Geheimdienstinformationen seien nicht durch die Pressefreiheit gedeckt. Das soll uns nun als Sieg verkauft werden, einzig, weil der Journalist, um den es geht, nicht in den Tod geschickt werden soll. Julian Assange wird nicht an die USA ausgeliefert, weil er die Isolationshaft dort wahrscheinlich nicht überleben würde. Das ist eine gute Nachricht, auch wenn die Revision noch aussteht. Alles andere an dem Urteil ist eine Niederlage.
Melina Deymann, geboren 1979, studierte Theaterwissenschaft und Anglistik und machte im Anschluss eine Ausbildung als Buchhändlerin. Dem Traumberuf machte der Aufstieg eines Online-Monopolisten ein jähes Ende. Der UZ kam es zugute.
Melina Deymann ist seit 2017 bei der Zeitung der DKP tätig, zuerst als Volontärin, heute als Redakteurin für internationale Politik und als Chefin vom Dienst. Ihre Liebe zum Schreiben entdeckte sie bei der Arbeit für die „Position“, dem Magazin der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend.