Podiums-Diskussion zu „60 Jahre KPD-Verbot“ auf dem UZ-Pressefest

Für ein Lied ins Gefängnis

Von Philipp Kissel

„Es gibt nichts, was deutsche Richter mehr hassen, als wenn sie nicht ernst genommen werden“, sagte der Zeitzeuge Herbert Wils bei der Podiumsdiskussion zu „60 Jahre KPD-Verbot“ auf dem UZ-Pressefest und erzählte von seiner Gerichtsverhandlung. Mit viel Witz und Mut stand Herbert Wils seinem Richter gegenüber, der ihn zu Gefängnis verknackte, weil er das Lied der FDJ zu den Weltjugendspielen sang. Um diesen staatsgefährdenden Sachverhalt zu erörtern, forderte der Richter Herbst Wils auf, das Lied zu singen. „Das mach ich nur mit meiner Gitarre“, sagte Herbert. Der Richter ließ die beschlagnahmte Gitarre bringen und Herbert stimmte an. Die vielen Genossen im Saal jubelten, so schön habe er das Lied noch nie gesungen. Bei jedem Zeugen fragte er den Richter, ob er das Lied nochmals singen solle, damit alle wissen worum es geht.

Seine Frau Ingrid Wils erläuterte den Hintergrund des „Blitzgesetzes“, das 1951 verabschiedet wurde und die Grundlage für die Verfolgung von Kommunisten und anderen fortschrittlichen Kräften bildete. Es wurden politische Strafkammern aufgebaut und die Straftatbestände „Landesverrat“, „Geheimbündelei“ und „staatsgefährdende Handlungen“ wurden ins Strafgesetz aufgenommen. Ingrid Wils wurde später verhaftet, weil sie bei der Produktion einer illegalen Betriebszeitung erwischt wurde.

Viele Verurteilungen beruhten auf „Hörensagen“ durch anonyme Zeugen, so auch bei Herbert Wils, der mit 5 Jahren und viereinhalb Monaten die längste Haftstrafe aller Verurteilten absitzen musste. Rehabilitiert wurde er nie, ihm fehlen sieben Jahre bei der Rente. Es war die sehr erfolgreiche Volksbefragung gegen die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik, die dem Staat ein Dorn im Auge war. Sie wurde verboten und dennoch stimmten sechs Millionen Menschen ab und lehnten zu über 90 Prozent den Aufbau der Bundeswehr ab und wollten einen Friedensvertrag noch im Jahr 1951. Herbert Wils ordnetet seine Verurteilung in die politische Lage ein: „Die Einheit Deutschlands ist eigentlich als oberstes Ziel der Politik der Bundesrepublik im Grundgesetz vorgeschrieben. Wir haben damals für die Einheit Deutschlands und den Frieden gekämpft und landeten im Gefängnis.“ Es gab 200 000 Ermittlungsverfahren gegen 500 000 Bürger, zu 90 Prozent Kommunisten, und 10 000 Verurteilungen.

Peter Dürrbeck, der auf Grundlage des KPD-Verbots zehn Monate im Gefängnis saß und ebenso wie Ingrid Wils im Ausschuss für die Neukonstituierung der DKP war, ging auf die Hintergründe des KPD-Verbots ein und zeigte auf, wie der Justizapparat von Faschisten durchsetzt war und völlig willkürlich gegen Kommunisten vorging. Uwe Koopmann berichtete von 15 Jahren Berufsverbot und 40 Jahren Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Es genügte, dass er Sympathisant der DKP war, um ihn zu verhören, zu verfolgen und minutiös zu beobachten. Eine Akte, die eigentlich Grundlage der Verfahren gegen ihn gewesen sein muss, hat er bis heute nicht gesehen. Sie gebe es gar nicht, wurde ihm mitgeteilt.

Hans Bauer, ehemaliger Staatsanwalt in der DDR, berichtete von perfiden Interpretationen des DDR-Rechts durch die BRD-Justiz, um Richter, Staatsanwälte und Grenzschützer der DDR zu verurteilen. Es wurden auch hier Massen von Kommunisten verfolgt, insgesamt gab es 100 000 Verfahren. Es gab zwar „nur“ 1 000 Verurteilungen, aber häufig waren bereits die Verfahren eine „Strafe vor der Strafe“, da sie extrem lang hingezogen wurden und sehr teuer für die Verurteilten wurden, die zum Teil noch heute dafür bezahlen müssen.

Henning von Stoltzenberg, Mitglied des Bundesvorstands der Roten Hilfe, ging auf die Repression gegen Linke heute in der BRD ein und hob hervor, dass die Zahl der Verfahren und die Kosten zunehmen und davon auszugehen ist, dass es gezieltes Instrument ist, die Verfahren teuer zu machen, um abzuschrecken. Besonders im Visier der staatlichen Behörden stehen migrantische Organisationen. Als aktuelles Beispiel erwähnte Stoltzenberg die Verfahren gegen ATIK, die vom deutschen Staat selbst angestrengt wurden und reine Gesinnungsjustiz sind.

Die politischen Strafkammern wurden zwar aufgelöst, die Oberlandesgerichte erfüllen aber denselben Zweck. Er rief zur Solidarität mit den Genossen auf, deren Verfahren unter anderem am Oberlandesgericht München stattfindenden. Ulla Jelpke berichtete von den Bemühungen der Linksfraktion, das KPD-Verbot zu thematisieren und für Rehabilitation und Entschädigung der Verurteilten. Diese wurden alle abgewiesen, unter anderem mit dem Verweis auf die „Ewigkeitsklausel“ des Bundesverfassungsgerichts-Urteils, dass also „niemals“ aufgehoben werden könne.

Diese Überschau über die Kontinuität der Repression der BRD gegen Linke machte deutlich, dass das KPD-Verbot bis heute die Funktion einer Präzedenzentscheidung hat. Es stellt klar: So geht der deutsche Staat mit Kommunisten um. Es schwebt wie ein Damoklesschwert über allen fortschrittlichen Kräften.

Zum Abschluss der Veranstaltung wurde deutlich gemacht: Der Kampf gegen das KPD-Verbot geht weiter – auch mit der Kundgebung und Konferenz in Karlsruhe am 10. September.

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"Für ein Lied ins Gefängnis", UZ vom 12. August 2016



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