Die KPÖ Steiermark beschäftigt sich mit dem ­Wirtschaftskrieg gegen Russland

Gegen Völkerrecht und Neutralität

Stell dir vor, du studierst im Ausland und kommst plötzlich nicht mehr an deine Bankkonten. Stell dir vor, dein Privatvermögen wird ohne Befragung und ohne Verhandlung eingezogen und möglicherweise verwertet. Stell dir vor, das alles passiert ohne Einzelfallprüfung. Das ist die tatsächliche Situation von Auslandsstudierenden, Geschäftsleuten und sonstigen Einzelpersonen seit Beginn der Sanktionen (genauer: des Wirtschaftskriegs) der EU gegen Russland.
Mit der juristischen Ebene dieses Wirtschaftskriegs beschäftigte sich der prominente österreichische Wirtschaftsanwalt Doktor Georg Zanger in seinem Vortrag bei der Festveranstaltung der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) Steiermark zum Jahrestag der Neutralität Österreichs.

Wer darf über Sanktionen entscheiden, fragte Zanger zuerst. Wirtschaftssanktionen sind staatliche Zwangsmittel, über welche die UNO und die WTO die vertragliche Hoheit haben. Sie sind geregelt unter anderem im GATT-Abkommen, wonach EU-Sanktionen ohne WTO-Beschluss nur bei unmittelbaren Sicherheitsinteressen eines EU-Staats oder bei Vorliegen eines UNO-Beschlusses zulässig wären (Artikel 21). Beides ist aktuell nicht der Fall. Wirtschaftssanktionen ohne UNO oder WTO sind Wirtschafts-Kriegshandlungen und damit völkerrechtswidrig, stellte Zanger in seinem Vortrag fest. Dementsprechend habe der Europäische Gerichtshof bereits 2014 Sanktionen gegen Einzelpersonen für nichtig erklärt.

Obendrein werde mit Sanktionen gegen das Gleichheitsgebot verstoßen, so Zanger. Kriege wurden und werden viele geführt, die allermeisten davon völkerrechtswidrig, die allermeisten von NATO-Staaten. Der Vietnamkrieg führte ebenso wenig zu Sanktionen gegen die USA wie der Überfall auf Jugoslawien zu Sanktionen gegen Deutschland oder andere NATO-Staaten. Zanger ging neben den historischen auch auf aktuelle Beispiele ein: So führe Aserbaidschan aktuell Krieg gegen Armenien. Amnesty International berichtet von unsäglichen Gräueltaten, es gibt Beweise für Folterungen und hunderte Tote. Aber anstatt Sanktionen zu verhängen, lobe EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Aserbaidschan als „zuverlässigen, vertrauenswürdigen Partner“. Für den Krieg Saudi-Arabiens im Jemen gelte Ähnliches: Zehntausende Tote, Millionen droht der Tod aufgrund von Hunger und Krankheiten. Einen UNO-Beschluss gibt es nicht, aber eben auch keine Sanktionen. Mehr Doppelmoral gehe laut Zanger nicht.

Als Vorbild für die Sanktionen könne laut Zanger die US-Blockade gegen Kuba gelten. Gegen den Inselstaat wurde und wird die in der bisherigen Menschheitsgeschichte brutalste Variante des Wirtschaftskriegs durchexerziert. Iran und Venezuela folgten. Dass die Sanktionen durchführbar sind, läge dabei nicht zuletzt am US-kontrollierten SWIFT-System, über das die Sanktionen überwacht werden beziehungsweise durch den Ausschluss von diesem internationalen Zahlungsverkehr durchgesetzt werden können.

All das ist für Zanger keine Rechtfertigung des russischen Angriffs, sehr wohl aber legitime Grundlage für den Widerstand gegen die Tendenz, Länder wie Österreich über Sanktionen in eine kriegerische Auseinandersetzung hineinzuziehen.

Die Beteiligung an den Sanktionen gegen Russland – und damit am Wirtschaftskrieg – verstoße auf vielfältige Weise gegen die österreichische Neutralität. Doch auch wenn die Neutralität in Österreich prominent in der Verfassung verankert sei und von allen Parteien mindestens in Worten anerkannt wird, müsse sie politisch erst durchgesetzt werden. Die österreichische Bundesregierung wird durch die Beteiligung am EU-Sanktionsregime verfassungsbrüchig. In Deutschland wäre Neutralität in (wirtschafts-)kriegerischen Konflikten ein Erfolg, der von den friedliebenden Menschen erst noch gegen diejenigen errungen werden muss, die den nächsten Raubzug nach Osten offenbar kaum erwarten können.

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"Gegen Völkerrecht und Neutralität", UZ vom 11. November 2022



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