Die Bundesregierung hat beschlossen, die Steuer-ID als einheitliche Personenkennzahl zu nutzen. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hält dies für problematisch: „Da die Zweckbindung der Verarbeitung der Identifikationsnummer zudem nicht ausschließlich auf die Identifikation von Personen gegenüber der Verwaltung beschränkt ist, ist die Verarbeitung zu anderen Zwecken bis hin zur Nutzung der Steuer-ID in der Privatwirtschaft rechtlich nicht eindeutig ausgeschlossen.“ Für eine umfassende Abwägung der Verfassungskonformität fehle aufgrund des straffen Zeitplans der Bundesregierung aber die Zeit.