Hängen verboten

Das Landgericht München I hat der faschistischen Splitterpartei „Der III. Weg“ das Aufhängen von Wahlplakaten mit dem Slogan „Hängt die Grünen!“ verboten. Mit der Äußerung werde, so das Gericht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragsteller – also von „Bündnis 90/Die Grünen“ – verletzt. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte zuvor das Plakat erlaubt.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher laden wir Sie ein, die UZ als Wochenzeitung oder in der digitalen Vollversion 6 Wochen kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie können danach entscheiden, ob Sie die UZ abonnieren möchten.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Hängen verboten", UZ vom 24. September 2021



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Tasse.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit