Haftbefehl abgelehnt

Das Bezirksgericht im schwedischen Uppsala hat am Montag einen Haftbefehl gegen Julian Assange abgelehnt. Da Assange in Britannien eine Gefängnisstrafe absitze, sei es möglich, ihn durch Erlass eines sogenannten Ermittlungsbefehls zu befragen, sagte der Richter einem Live-Blog der Zeitung „Upsala Nya Tidning“ zufolge. Deshalb sei es nicht verhältnismäßig, ihn jetzt zu verhaften.

Die Ermittlungen gegen Assange werden damit aber nicht eingestellt. Dem 47-Jährigen wird vorgeworfen, 2010 eine Frau in Schweden vergewaltigt zu haben.

Assange hatte sich jahrelang in der ecuadorianischen Botschaft in London aufgehalten, um einer Auslieferung an Schweden zu entgegen. Er behauptete, die Vorwürfe in Schweden seien nur ein Vorwand, um ihn festnehmen und an die USA ausliefern zu können. 2017 hatte die schwedische Staatsanwaltschaft die Vorermittlungen eingestellt, weil es ihr nicht gelungen war, die Vorwürfe ausreichend zu untersuchen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Haftbefehl abgelehnt", UZ vom 7. Juni 2019



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Herz.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit