Hausverbot für Betriebsrat

Die zum Orpea-Konzern gehörige Residenz-Gruppe hat Mitgliedern des Gesamtbetriebsrats Hausverbot erteilt und die Betriebsratsarbeit untersagt. ver.di nennt diesen Vorgang „ungeheuerlich“, denn ein Arbeitgeber sei nicht befugt zu entscheiden, ob ein gewählter Betriebsrat seine Arbeit machen dürfe. Der Betriebsrat will gegen das Hausverbot eine einstweilige Verfügung erwirken. Die Verhandlung dazu fand am Mittwoch (nach Redaktionsschluss) vor dem Arbeitsgericht in Bremen statt.

Im Vorfeld hatte das Unternehmen der Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Nicole Meyer bereits zwei Drittel des Februargehalts gekürzt. Kerstin Bringmann, zuständige ver.di-Sekretärin, reagierte fassungslos. Orpea beziehungsweise Residenz ziehe „alle Register“, „um unbequeme Betriebsräte zum Aufgeben zu bewegen“. Dies alles zeige, dass die Daseinsvorsorge nicht in die Hand von „skrupellosen Konzernen“ gehöre, hieß es von ver.di.

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"Hausverbot für Betriebsrat", UZ vom 12. März 2021



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