Integrationsgesetz verfassungswidrig

Das vor drei Jahren im bayerischen Landtag verabschiedete Integrationsgesetz muss geändert werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof gab den Klagen der Landtagsfraktionen von SPD und „Bündnis 90/Die Grünen“ teilweise statt. Die Richter sehen in dem Gesetz unter anderem Verstöße gegen Rundfunkfreiheit und das Recht der freien Meinungsäußerung.

Laut Verfassungsgerichtshof ist die Befugnis der Sicherheitsbehörden, Menschen allein aufgrund einer bestimmten Einstellung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu einem Grundkurs über deren Werte zu verpflichten, ein „unzulässiger Eingriff in die Meinungsfreiheit“.

Zudem verletze die gesetzliche Verpflichtung, die in der Präambel des Bayerischen Integrationsgesetzes definierte „Leitkultur“ in Rundfunk- und Telemedienangeboten zu vermitteln, die Rundfunkfreiheit und das Recht der freien Meinungsäußerung. Die Rundfunkfreiheit garantiere dem „Bayerischen Rundfunk“ die Hoheit über seine redaktionellen Inhalte.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher laden wir Sie ein, die UZ als Wochenzeitung oder in der digitalen Vollversion 6 Wochen kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie können danach entscheiden, ob Sie die UZ abonnieren möchten.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Integrationsgesetz verfassungswidrig", UZ vom 6. Dezember 2019



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Flagge.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit