Die EU-Kommission droht der Bundesregierung mit einer Klage. Deutschland habe „keine nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in nationales Recht“ bezüglich des Vaterschaftsurlaubs bei Neugeborenen veranlasst. In der Richtlinie ist von einem „Recht auf Vaterschaftsurlaub für Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile“ die Rede, der mindestens zehn Tage um den Zeitpunkt der Geburt des Kindes umfasst.