Bundesrat lässt Digitalpakt Schule scheitern

Mehr Zentralstaat

Von Klaus Stein

Vorgeblich geht es um Bildung. Schulen sollten mit elektronischen Geräten digital auf den letzten technischen Stand gebracht werden. Stichwort: Digitalpakt Schule. Aber durch die einhellige Ablehnung einer Grundgesetzänderung durch den Bundesrat wird zunächst mal ein Stück Machtübertragung auf die Bundesregierung vertagt.

Die künftige Formulierung des Artikels 104c GG, vom Bundestag am 29. November so beschlossen, hätte lauten sollen:

„Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 bis 5 und Absatz 3 gilt entsprechend.“

Sicherstellung der Qualität? Offenbar haben die Bundesländer bemerkt, dass ihnen Zuständigkeiten abgekauft werden. Der Digitalpakt Schule muss warten. Seine Kosten hatte die interessierte Bertelsmann-Stiftung im vergangenen Jahr mit jährlich 2,8 Milliarden Euro beziffert, allein für die fälligen Investitionen. Kosten je Grundschule 46000 Euro, je weiterführender Schule 302000 Euro. Industrie und einschlägiger Handel scharrten schon mit den Hufen. Und Bertelsmann würde gern die Lernprogramme anbieten.

Hintergrund ist eine Neuregelung des Länderfinanzausgleichs, nach der unter anderem der Ausgleich zwischen armen und reichen Bundesländern abgeschafft wird. Insgesamt verspricht der Bund den Ländern 9,7 zusätzliche Milliarden. Das scheint nur großzügig. Der Bund erhält dafür beispielsweise: „Mehr Steuerungsrechte bei Finanzhilfen“, „Kontrollrechte bei Mitfinanzierung von Länderaufgaben“ und „im Bereich der Steuerverwaltung ein stärkeres allgemeines fachliches Weisungsrecht“. Im Klartext: Zentralisierung, Abbau von Länderkompetenzen. Der Bund entscheidet, die Länder zahlen.

Hinter der Neuregelung der Bund-Länder-Kompetenzen verbergen sich zudem Pläne zur Privatisierung. Eins der ehrgeizigen Projekte betrifft die Autobahnen. Ziel: „Lebensversicherungskonzernen attraktive Angebote machen, sich an der Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur zu beteiligen“ (Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Sommer 2014). Eine Expertenkommission mit Jürgen Fitschen von der Deutschen Bank sowie weiteren Vertretern von Versicherungen und Banken unter Vorsitz von Marcel Fratzscher, Chef des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), forderte, dass für die „Finanzierung öffentlicher Infrastrukturprojekte auch privates Anlagekapital stärker einzubinden“ sei.

So was könnte Sorgenfalten aus den Stirnen von Kapitaleignerinnen und Kapitaleignern bügeln, die sonst vergeblich und verzweifelt nach profitablen Anlagemöglichkeiten suchen.

Aber die verschuldeten Länder und Kommunen würden auf den Folgekosten der Elektronikschwemme sitzen bleiben. Eine der rechtlichen Weichenstellungen ist am 5. Dezember vorerst gescheitert.

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"Mehr Zentralstaat", UZ vom 14. Dezember 2018



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