Der letzte Ministerpräsident der DDR klagt gegen BND um Akten-Einsicht

Modrow will‘s wissen

Von Roman Stelzig/Herbert Münchow

Einblick in die Unterlagen, die der BND über ihn angelegt hat, fordert seit 2013 Hans Modrow, der ab 1957 der Volkskammer der DDR und ab 1967 dem Zentralkomitee der SED angehörte und von November 1989 bis April 1990 Ministerpräsident der DDR war. Seitdem war er Bundestags-Abgeordneter der PDS, Mitglied des Europaparlaments und ist Vorsitzender des Ältestenrates der Partei „Die Linke“. Worum es ihm geht, machte er in einer schriftlichen Erklärung deutlich: „Ostdeutsche haben nicht nur Anspruch darauf, ihre […] Stasi-Akten lesen zu dürfen. Ostdeutsche haben das Recht zu erfahren, was westdeutsche Geheimdienste während der Zeit des Kalten Krieges über sie zu Papier gebracht haben […]. Dieses Recht ist unteilbar. Die Ostdeutschen sollten es gemeinsam mit den Westdeutschen wahrnehmen dürfen. Eine Verweigerung […] schreibt die erkennbar bestehende Ungleichheit in unserem Lande fort […], wenn hier mit zweierlei Maß gemessen […] wird.“

Anders als bei Treibjagden gegen Kommunisten mithilfe von Schriften des MfS, für die es seit 1991 das Stasi-Unterlagen-Gesetz gibt, werden bei Dokumenten von Westgeheimdiensten über Bürger der DDR behauptete Interessen des Staates vorgeschoben. Ein Gesetz über BND- oder Verfassungsschutzakten gibt es nicht. Es wird nach Bundesarchivgesetz entschieden. Dieses erlaubt Einsicht erst nach Ablauf von 30 Jahren, wenn kein Schutzbedürfnis Dritter erkennbar oder das Staatswohl gefährdet ist, also u. a. Methoden der Geheimdienstarbeit erkennbar werden. Nach Auskunft der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der „Die Linke“-Fraktion vom 19. Januar 2015 wurden bis 1990 mindestens 71 500 Ostdeutsche vom BND ausspioniert.

Mit der schwammigen Begründung vom Staatswohl verweigert der BND Hans Modrow die Auskunft über einen Teil der von ihm angefragten Informationen, wogegen er vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage erhob. Als Kläger benannte er drei Themenbereiche: Seine Kandidatur für die Abgeordnetenwahl in West-Berlin 1958, seine Rolle als Nachfolger Erich Honeckers als Staatsratsvorsitzender der DDR und Generalsekretär der SED und seine Auslandsreisen für die DDR. Besonders interessiert ihn dabei die Wechselbeziehung zwischen den Geheimdiensten in Ost und West und das widersprüchliche Urteil über ihn, der bei den Bürgern der DDR beliebt war, aber von der SED als „schwer zu kontrollieren“ eingeschätzt wurde.

Nach mehr als vier Stunden endete die Verhandlung mit vier Ergebnissen: Einsicht in Akten der BRD-Geheimdienste analog dem Stasi-Unterlagen-Gesetz wurde nicht erstritten; politisch war die Gleichbehandlung der Geheimdienste niemals gewollt. Der politische Auftritt Hans Modrows wurde verhindert. Über die Dokumente, die der BND weiterhin geheim hält, wird eine spezielle Kammer im Einzelnen beraten. Der BND wird Hans Modrow initiativ in ein bis zwei Jahren alle Akten zustellen, deren 30-Jahres-Schutzfrist abläuft. Während damit die Bestimmungen des Archivgesetzes bestätigt wurden, dürfte die Einigung zwischen Kläger und Beklagtem, die das Auskunftsrecht gegenüber dem BND betreffen, inhaltlich größere Hoffnungen wecken.

Laut Gesetz müssen nur Auskünfte über Personen zu konkreten Sachverhalten erteilt werden. Die Richter gestanden Hans Modrow zwar zu, dass dieser Rahmen bei einer Person der Zeitgeschichte weit gefasst ist, bestanden aber auf einer Eingrenzung. Der BND verpflichtet sich, ihm in zwei Monaten alle Informationen, die dazu vorliegen, detailliert aufzuschlüsseln oder stichhaltig zu begründen, warum Auskünfte nicht erteilt werden.

Das bedeutet aber nicht, dass Hans Modrow mehr Einsicht in BND-Akten erteilt worden ist. Der BND beschreibt „nach eigenem Ermessen“ lediglich, was in Dokumenten ausgesagt wird, ohne dass diese eingesehen werden – geschweige denn, dass ein Nachweis besteht, ob die Daten vollständig sind. Auch der historischen Forschung bleiben sie so unzugänglich. Offenkundig hat man es vermieden, ein Grundsatzurteil zu fällen und sich auf verfahrensrechtliche Belange beschränkt.

Ob sich damit Hans Modrows „Vertrauen in den Rechtsstaat“, das er in seiner Erklärung ausdrückt, verwirklicht hat, muss ihm überlassen bleiben. Eingestehen muss man, dass ein politisches Verfahren nicht geführt worden ist. Am politischen Unrecht, das Bürgern und Staatsangehörigen der DDR in der BRD bis heute zuteil wird, hat das Urteil nichts geändert. Sie waren eben keine Kaiser und Könige, sondern Menschen, die für Frieden und eine gerechte Gesellschaft einstanden.

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"Modrow will‘s wissen", UZ vom 9. März 2018



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