Britisches Gericht lädt USA ein, „Garantien“ ­abzugeben. Auslieferung soll so ermöglicht werden

Keine Freiheit für Assange

Die Freude währte höchstens kurz vor dem Londoner Royal Courts of Justice – drinnen hatte der britische High Court dem Journalisten und Wiki­Leaks-Gründer Julian Assange gerade eine Chance auf Berufung eingeräumt, da rückte seine Anwältin und Ehefrau Stella Assange vor Presse und Demonstranten die Entscheidung ins rechte Licht: Die Entscheidung des High Court sei „eine Einladung zur politischen Intervention der USA“.

Die Richter Victoria Sharp und Jeremy Johnson hatten festgestellt, dass Julian Assange gute Aussichten auf eine erfolgreiche Berufung habe. Bei einem Verfahren gegen ihn in den USA müsse sichergestellt sein, dass sich Assange auch als Bürger eines anderen Landes auf den ersten Zusatz zur US-Verfassung (Schutz der Meinungsfreiheit) berufen dürfe und er auch ansonsten, insbesondere bei der Urteilsfällung, nicht auf Grund seiner Nationalität benachteiligt werde. Zudem muss sichergestellt sein, dass gegen Assange nicht die Todesstrafe verhängt wird. Dies könnte der Fall sein, obwohl für keinen der 18 Anklagepunkte für sich die Todesstrafe steht – nimmt man die Punkte jedoch zusammen, könnten sie als Kapitalverbrechen gewertet werden.

Statt nun Julian Assange und seinen Anwälten die Möglichkeit zur sofortigen Berufung zu geben, haben die Richter Sharp und Johnson nun den USA drei Wochen Zeit eingeräumt, um bezüglich der Punkte, auf deren Grundlage ein Berufungsverfahren gegen die Auslieferung erfolgreich sein könnte, „auf zufriedenstellende Weise“ Garantien zu liefern. Oder, wie es Stella Assange ausdrückte: Es reicht, wenn Washington einen Brief schreibt, in dem steht „Es ist alles okay!“

Mit solchen „Garantien“ hatten die USA bereits Erfolg. Als die Auslieferung Assanges schon einmal auf der Kippe stand, weil ihm durch Psychologen ein akutes Suizidrisiko attestiert wurde, „garantierten“ die USA, Assange werde nicht im absoluten Hochsicherheitsgefängnis landen und er werde medizinische, auch psychologische Behandlung erhalten. Das reichte dem Gericht, um den Journalisten weiterhin im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London in Einzelhaft festzuhalten. In den USA drohen Julian Assange auch mit „Sicherheitsgarantien“ 175 Jahre Haft. Unter anderem geht es bei den Vorwürfen, die ihm in den USA nach dem „Espionage Act“ gemacht werden, um die Aufdeckung von Kriegsverbrechen der USA und der Veröffentlichung entsprechender Beweise. Der „Espionage Act“ wurde ursprünglich geschaffen, um im Ersten Weltkrieg ausländische Spione zu verfolgen.

Die vor dem Gericht für die Freiheit von Julian Assange demonstrierenden Unterstützer bezeichneten das Verfahren als „Kriminalisierung des Journalismus“. Die Generalsekretärin der „National Union of Journalists“, Michelle Stanistreet, sagte, Assange werde für „Aktivitäten verfolgt, die für investigative Journalisten zur täglichen Arbeit gehören – Quellen mit Beweisen für Verbrechen zu finden und ihnen zu helfen, ihre Geschichten in die Welt zu tragen. Wenn Assange strafrechtlich verfolgt wird, wird die freie Meinungsäußerung auf der ganzen Welt Schaden nehmen.“

Die Verhandlung in London soll am 20. Mai fortgesetzt werden.

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Über die Autorin

Melina Deymann, geboren 1979, studierte Theaterwissenschaft und Anglistik und machte im Anschluss eine Ausbildung als Buchhändlerin. Dem Traumberuf machte der Aufstieg eines Online-Monopolisten ein jähes Ende. Der UZ kam es zugute.

Melina Deymann ist seit 2017 bei der Zeitung der DKP tätig, zuerst als Volontärin, heute als Redakteurin für internationale Politik und als Chefin vom Dienst. Ihre Liebe zum Schreiben entdeckte sie bei der Arbeit für die „Position“, dem Magazin der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend.

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"Keine Freiheit für Assange", UZ vom 5. April 2024



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