Nicht auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit

„Der aktuelle Gefährder-Begriff ist hochproblematisch. Denn diese Einstufung beruht auf weitgehend willkürlichen Einstufungen örtlicher Polizeidienststellen, die schon rein fachlich oftmals damit überfordert sein dürften. Die Betroffenen wiederum werden stigmatisiert und müssen zum Teil gravierende Grundrechtseinschränkungen hinnehmen, obwohl sie in der Regel keine Straftaten begangen haben“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion „Die Linke“, Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Sogenannte islamistische Gefährder“ Die Abgeordnete weiter:

„Dass gegen dschihadistische Syrien-Kämpfer aus Deutschland vornehmlich nach den Terrorparagraphen 89a, 129a/b Strafgesetzbuch ermittelt wird, erscheint mir ebenfalls höchst fragwürdig … Diese Terrorparagraphen werden nicht rechtmäßiger, nur weil sie nun auch gegen Dschihadisten zur Anwendung kommen. Auch wenn der Nachweis einer Beteiligung an Kriegsverbrechen im Einzelfall schwerer zu erbringen sein dürfte als derjenige einer bloßen Organisationsmitgliedschaft, wäre es daher im Interesse der Rechtsstaatlichkeit vorzuziehen, Ermittlungen gegen Dschihadisten aus Deutschland wegen solcher „dingfesten“ Straftatbestände einzuleiten …“

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"Nicht auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit", UZ vom 8. Januar 2016



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