Nachrichten über SMS und Messenger wie WhatsApp oder Telegram von Angehörigen der Bundesregierung müssen veraktet und dürfen nicht einfach gelöscht werden. Das fordern die Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder. Die Nachrichten fielen wie Briefe, Faxe oder E-Mails unter das Informationsfreiheitsgesetz. Bisher erfolge „eine ordnungsgemäße Dokumentation oftmals nicht“ und so werden „relevante Informationen über das Regierungs- und Verwaltungshandeln dem Informationszugang entzogen“.