Wie das Kartellamt am Montag bekannt gegeben hat, steht eine zweistellige Zahl von Gasversorgern im Verdacht, „möglicherweise überhöhte Erstattungsanträge nach den Preisbremse-Gesetzen gestellt (zu) haben“. Um von den Regelungen der Preisbremse zu profitieren, hätten die Unternehmen unter Umständen zu hohe Endkundenpreise angesetzt. Sollten sich die Verstöße bestätigen, müssten erhaltene Ausgleichszahlungen erstattet werden. Auch Geldbußen seien möglich, so das Kartellamt.