Razzia rechtswidrig

Das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass die am 1. März 2023 im Augsburger Hans-Beimler-Zentrum durchgeführte Razzia rechtswidrig war. Die Polizei war damals während einer öffentlichen Veranstaltung in dem Kulturzentrum angerückt. Die Personen in dem Gebäude waren aufgefordert worden, ihre Mobiltelefone und Datenspeicher abzugeben. Auch Minderjährige waren von diesen Maßnahmen betroffen gewesen. Das Landgericht hob hervor, dass die Durchsuchung des Gebäudes während eines offenen Treffens zwangsläufig Unbeteiligte treffen musste, und äußerte außerdem Zweifel am Tatvorwurf des „Gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten“, der nach „Outings“ von AfD-Funktionären zur Begründung der Razzia herangezogen worden war.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Razzia rechtswidrig", UZ vom 9. Juni 2023



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Herz.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit