Razzia rechtswidrig

Das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass die am 1. März 2023 im Augsburger Hans-Beimler-Zentrum durchgeführte Razzia rechtswidrig war. Die Polizei war damals während einer öffentlichen Veranstaltung in dem Kulturzentrum angerückt. Die Personen in dem Gebäude waren aufgefordert worden, ihre Mobiltelefone und Datenspeicher abzugeben. Auch Minderjährige waren von diesen Maßnahmen betroffen gewesen. Das Landgericht hob hervor, dass die Durchsuchung des Gebäudes während eines offenen Treffens zwangsläufig Unbeteiligte treffen musste, und äußerte außerdem Zweifel am Tatvorwurf des „Gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten“, der nach „Outings“ von AfD-Funktionären zur Begründung der Razzia herangezogen worden war.

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"Razzia rechtswidrig", UZ vom 9. Juni 2023



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