Regelung für Autobahngesellschaft

Die Gewerkschaft ver.di und die privatrechtliche Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA) haben am 31. Oktober 2018 einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Regelung der Arbeits- und Bezahlungsbedingungen für die zukünftig gut 12000 Beschäftigten der Gesellschaft erreicht.

Mit der im Sommer 2017 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen IGA wurde ein umfangreiches Eckpunktepapier vereinbart, das die Grundlage für die abzuschließenden Tarifverträge bildet. Es enthält die Leitlinien für die allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Arbeitszeit, die Bezahlung und die Eingruppierung, die bei der IGA gelten sollen, sowie für die Überleitung der Beschäftigten aus ihren bisherigen Arbeitsverhältnissen in den 16 Bundesländern.

Am 7. November 2018 (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe) hat die zuständige ver.di-Tarifkommission über die Vereinbarung entschieden. Bei Annahme der Eckpunkte sollen die folgenden Tarifverhandlungen bis Ende Januar 2019 abgeschlossen werden.

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"Regelung für Autobahngesellschaft", UZ vom 9. November 2018



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