Sieg für „Jüdische Stimme“

Der Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ darf im so genannten „Verfassungsschutzbericht“ 2024 nicht als „gesichert extremistisch“ bezeichnet werden. Das hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin am Montag in einem Eilverfahren entschieden. Der „Verfassungsschutz“ hatte den gemeinnützigen Verein darin als Beispiel für „säkularen propalästinensischen Extremismus“ genannt. Nach Ansicht des Gerichts fehlt „die nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz notwendige Gefährdung der auswärtigen Belange durch die Anwendung von Gewalt“ für eine Einstufung als „gesichert extremistisch“. Der „Verfassungsschutz“ habe keine Bestrebungen des Vereins aufgezeigt, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richteten.

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"Sieg für „Jüdische Stimme“", UZ vom 1. Mai 2026



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