Solidaritätsschreiben des Münchner Bündnisses gegen Krieg und Rassismus

Das ″kalte Parteienverbot″ der DKP reihe sich ein in die Versuche des Staates, mit bürokratischen und juristischen Tricks die Aktivitäten von Organisationen wie Attac, Campact, VVN-BdA durch finanzielle Strangulierung einzuschränken, ebenso wie durch Versammlungs- und Demonstrationsverbote, verschärfte Polizeigesetze oder die zunehmende Kriminalisierung von linken Aktivist*innen.

„Die Nichtzulassung der DKP in der Bundesrepublik ist ein neuer Tiefpunkt für die politische und demokratische Kultur ″ urteilt die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen.

Das „kalte Parteienverbot“ richtet sich nicht nur gegen die DKP, sondern auch gegen die Friedensbewegung, deren aktiver Teil die DKP immer war, sowie gegen viele andere fortschrittlichen und demokratischen Bewegungen. An der DKP soll offensichtlich ein Exempel statuiert werden.

Käme der Bundeswahlleiter mit seinem rechtswidrigen Ansinnen durch, würde das auch andere kleine Parteien bedrohen. Offensichtlich soll hier eine Stimme gegen Krieg und Imperialismus zum Schweigen gebracht werden.

Während die Vertreterin der Partei die Grünen im Bundeswahlausschuss gegen diesen undemokratischen Willkürakt gestimmt hat, stimmte die Vertreterin der Partei „Die Linke“ dem kalten Parteiverbot zu.

Daher schließt unser Protest gegen die Entscheidung des Wahlausschusses die Kritik am Verhalten de Vertreterin der Partei „Die Linke“ ein.

Wir fordern die Zulassung der DKP zur Bundestagswahl.

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"Solidaritätsschreiben des Münchner Bündnisses gegen Krieg und Rassismus", UZ vom 16. Juli 2021



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