Zur Zeit werden die Briefwahlunterlagen zur Sozialwahl verschickt. Über 52 Millionen Versicherte sind zur Abstimmung aufgerufen. Die Wahl findet alle sechs Jahre statt. Bei der Sozialwahl entscheiden die Versicherten, wer in die Sozialparlamente einzieht. Sie wählen jedoch keine Einzelpersonen, sondern Listen mit Kandidierenden. Diese Sozialparlamente werden jeweils zur Hälfte von der „Arbeitnehmer“- und „Arbeitgeber“-Seite besetzt. Informationen zur Sozialwahl und zu gewerkschaftlichen Kandidatinnen und Kandidaten hat ver.di online zusammengestellt.
Sozialwahl 2023
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