Der Bundestagsabgeordnete Diether Dehm (Partei „Die Linke“) will das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel, demzufolge „Sputnik-V“-Geimpfte keinen Anspruch auf ein deutsches Impfzertifikat haben, anfechten und vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. „Die Entscheidung verstößt eklatant gegen den Gleichheitsgrundsatz“, sagte Dehm. Er hatte sich im Mai in Moskau und im Juli in San Marino mit der russischen Vakzine impfen lassen und beim Gesundheitsamt des Landkreises Fulda die Ausstellung eines deutschen Impfzertifikates beantragt.
Sputnik-V zulassen
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