Die Bundesregierung weigert sich, aktuelle Zahlen zu Musterungen und Kriegsdienstverweigerungen zur Verfügung zu stellen. In der Antwort auf eine entsprechende Anfrage der Linksfraktion im Bundestag erklärte die Regierung, dass „die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS – Nur für den Dienstgebrauch“ im „Hinblick auf das Staatswohl erforderlich“ sei. „Das ist ein neuer Tiefpunkt staatlicher Intransparenz“, erklärt Cornelia Mannewitz, Bundessprecherin der DFG-VK, zu diesem Vorgang. „Wir reden hier nicht über geheime Einsatzpläne, Waffensysteme oder militärische Fähigkeiten. Es geht um Menschen, die von ihrem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch machen.“ Noch vor wenigen Monaten seien die Zahlen regelmäßig veröffentlicht worden. So teilte die Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen detailliert mit, wie viele Menschen Kriegsdienstverweigerungsanträge gestellt hatten. Für das Jahr 2024 wurden beispielsweise 2.998 Anträge genannt, im Jahr 2025 betrug die gemeldete Anzahl eingereichter Anträge bereits 7.691. Gerade weil die Anzahl der Kriegsdienstverweigerer zuletzt deutlich angestiegen sei, sei die nun getroffene Entscheidung zur Geheimhaltung besonders brisant, so die DFG-VK.
Staatsgeheimnis
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"Staatsgeheimnis", UZ vom 19. Juni 2026







