DGB nennt Voraussetzungen für Zahlungen

Staatshilfen für Konzerne

Am 25. Juni entscheidet eine außerordentliche Aktionärsversammlung der Lufthansa über die Annahme von Staatshilfen in Höhe von 9 Milliarden Euro. Die Ausschüttung des Geldes ist, wie bei anderen staatlichen Unterstützungen im Rahmen der Corona-Krise auch, in keiner Weise mit Beschäftigungs- und Standortgarantien sowie einem Minimum von Sozial- und Arbeitsstandards verknüpft. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die betroffenen Unternehmen die Beträge in Form von direkten Beteiligungen, Kapitalbeteiligungsfonds, Garantieübernahmen, Haftungsfreistellungen oder Liquiditätshilfen erhalten.

Geht es nach dem DGB, soll sich dies in Zukunft grundlegend ändern. Mindestvoraussetzung für die Bewilligung staatlicher Hilfe soll eine Standort- und Beschäftigungsgarantie für alle Beschäftigten im Unternehmen sein. Weitere Bedingungen sind Tarifbindung und Mitbestimmung durch Betriebsräte sowie die Sicherung und Förderung von Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung im Betrieb. Außerdem müssen Unternehmen, die staatliche Hilfe beanspruchen, die oben genannten Kriterien auch für sämtliche Subunternehmen sicherstellen und im Falle einer Zuwiderhandlung durch die Subunternehmen für diese haften.

Weiterhin steht auf der Forderungsliste des gewerkschaftlichen Dachverbandes ein Verbot von Gewinn- und Dividendenausschüttungen sowie von Aktienrückkäufen. Vorstands- und Managergehälter müssen gedeckelt und gewinnabhängige Vergütungen für Geschäftsführer und Vorstände begrenzt werden. Steuerflucht muss ein Ausschlusskriterium für Staatshilfen sein.

Um dies wirksam umzusetzen, sollten Unternehmen dazu verpflichtet werden, Berichte über ihre weltweiten Gewinne und Steuern je Land zu veröffentlichen und alle Strukturen aufzulösen, die dazu dienen, Gewinne zu verschieben, um so Steuern zu umgehen. Weitere Bedingungen zur Voraussetzung für die Inanspruchnahme staatlicher Mittel könnten Förderung von Entgeltgleichheit und Gleichstellung im Betrieb oder Beschränkung atypischer Beschäftigungsformen sein. Bei Unternehmen, die in der Vergangenheit durch Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn oder von Branchenmindestlöhnen aufgefallen sind, muss vor Auszahlung eventueller Hilfen eine besondere Prüfung erfolgen. Außerdem fordert der DGB eine regelmäßige und effektive Kontrolle bei der Verwendung der staatlichen Gelder ein.

Die Kapitalseite hat hierzu naturgemäß ganz andere Vorstellungen. Exemplarisch hierfür steht der Milliardär und Großaktionär bei der Lufthansa Heinz Hermann Thiele. Die Vorschläge der Gewerkschaften sind aus volkswirtschaftlicher Sicht sicher die klügeren. Ob es gelingt, diese durchzusetzen, hängt auch davon ab, ob es gelingt, auch in der Krise betriebliche und gesellschaftliche Gegenmacht zu organisieren.

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"Staatshilfen für Konzerne", UZ vom 26. Juni 2020



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