Versicherungskonzern oder Kampforganisation?

Von Rolf Geffken

Es ist ein großer Irrtum, dass Gewerkschaften durch die tarifvertragliche Vereinbarung von Vorteilsregelungen gestärkt würden. Peter Köster schreibt in der UZ vom 23. November, der Organisationsgrad sei „zu niedrig, um die volle Kraft der Beschäftigten bei Tarifverhandlungen in die Auseinandersetzung zu führen“. Richtig. Aber es geht nicht um abstrakte Mitgliedszahlen, sondern um die Kampfkraft einer Organisation. Und diese Kampfkraft entsteht vor allem aus und in der Streikbereitschaft und Streikwilligkeit der Gesamtorganisation. Diese ist nicht in erster Linie von der Zahl der Mitglieder, sondern von dem Willen der Belegschaften, der organisierten Mitglieder und des Funktionärskörpers abhängig. Oder auch anders formuliert: Vom Selbstverständnis der Organisation und dem gewerkschaftlichen Bewusstsein aller Beteiligten. Stärkt man das durch Vorteilsregelungen, die an die „Vorteile“ einer Versicherungsmitgliedschaft erinnern? Nach marxistischer Überzeugung – wie sie vor allem auch in den 1970er und 1980er Jahren von kommunistischen Gewerkschaftern vertreten wurde: Nein!

1. Gewerkschaften erheben zu Recht den Anspruch, die Interessen der Arbeiterklasse insgesamt zu vertreten und nicht nur diejenigen ihrer Mitglieder. Eben deshalb kommen ihnen auch Rechte zu, die weit über den Kreis der bloßen Mitgliedschaft hinausgehen.

2. An Streiks – sofern gewerkschaftlich organisiert – dürfen sich auch Nichtmitglieder beteiligen und Gewerkschaften versuchen, gerade im Arbeitskampf auch Nichtmitglieder zu mobilisieren. Diese Mobilisierung wird von vornherein erschwert, wenn Differenzierungen zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern vorgenommen werden.

3. Es ist eine alte und immer wieder neu gemachte Erfahrung, dass Gewerkschaften in Arbeitskämpfen stets einen enormen Mitgliederzuwachs verzeichnen. Dieser Zuwachs beruht erkennbar auf der Kampfbereitschaft dieser neuen Mitglieder, auf dem Bewusstsein von der Notwendigkeit von Solidarität, kurz: auf der Anerkennung der Gewerkschaft als Kampforganisation und nicht auf der Vorstellung von kurzfristigen „Vorteilen“ wie bei einer Versicherung.

Vorteilsregelungen spalten und entpolitisieren Belegschaften. Es ist deshalb auch kein Wunder, dass sie in den 1950er und 1960er Jahren vor allem von den eher „wirtschaftsfriedlichen“ Gewerkschaften IG Bergbau und IG Bau hochgehalten wurden, jedoch – damals – nicht von IG Metall und ÖTV.

Die richtige Fragestellung bleibt: Wie erhöhen wir dauerhaft den Organisationsgrad? Die richtige Antwort lautet: Durch eine offensive auf Solidarität und Bewegung ausgerichtete Gewerkschaftspolitik. Durch mehr Streikbereitschaft und weniger Sozialpartnerschaft. Nicht aber durch ein Gewerkschaftsverständnis, das Nichtmitglieder ausgrenzt und die Organisation als eine Art Versicherungsverein betrachtet.

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"Versicherungskonzern oder Kampforganisation?", UZ vom 30. November 2018



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