DKP fordert vom Landtag Verbot der CO-Pipeline von Bayer

Wenn der Tod durch die Röhre kommt

Von Uwe Koopmann

Durch den Landtagswahlkreis 41 (Düsseldorf II) führt das insgesamt 67 Kilometer lange Giftrohr des Bayer-Konzerns, das mit tödlichem Kohlenmonoxid gefüllt werden soll. Die DKP ist die einzige Partei, die sich außerparlamentarisch seit mehr als zehn Jahren geschlossen gegen den Bau und die Inbetriebnahme gestemmt hat. Schlimmer noch: Im NRW-Landesparlament haben alle der damals dort vertretenen Parteien – das waren CDU, FDP, SPD und selbst die Grünen – erst die rechtlichen Voraussetzungen mit dem „Lex- Bayer“ dafür geschaffen, dass die CO-Pipeline zwischen Dormagen und Uerdingen rechtsrheinisch (!) gebaut werden kann.

Die DKP hat diesen Skandal in einer Extra-Ausgabe der „Flaschenpost“ aufgegriffen. Es ist ein Ritt auf der Rasierklinge, denn die Pipeline ist bereits auf ganzer Strecke verlegt. Die Bayertöchter Bayer MaterialScience und ­Covestro scheuten sich dabei nicht, eine Trasse festzulegen, die dicht an Wohnhäusern und Schulen vorbeiführt. Seit Jahren fordert Bayer sogar eine „vorzeitige Inbetriebnahme“.

Aber: das Giftrohr ist nicht in Betrieb. Zehn Jahre außerparlamentarischer Kampf und juristische Auseinandersetzungen bis zum Bundesverfassungsgericht haben das verhindert. Dafür gibt es viele kleine Gründe wie etwa zahlreiche konzernherrliche Verstöße gegen die genehmigte Planung, falsche Abmessungen, falsche Schutzgitter, falsche Streckenverläufe.

Und: es gibt einen großen juristischen Grund. Um das Rohr im Boden verlegen zu können, mussten Bauern enteignet werden. Das schien möglich, denn CDU, FDP, SPD und Grüne hatten das Enteignungsgesetz im Landtag einstimmig durchgewunken. Die DKP argumentierte wie die Initiativen: Das Gesetz ist illegal, denn die Enteignung dient nicht der Allgemeinheit, sondern nur dem Profit des Bayer-Konzerns, denn am Anfang des Rohres hängt Bayer – und am Ende ist es auch nur Bayer.

CDU, FDP, SPD und Grüne weigerten sich, ihre Zustimmung zum „Lex- Bayer“ durch ein neues Gesetz im Landtag aufzuheben. Das freut die Konzernspitze. Aber auch das Bundesverfassungsgericht brachte keine Klarheit. Mit einem juristischen Eiertanz hoben die Karlsruher das Gesetz mit der Zustimmung für die Pipeline nicht auf, lehnten aber auch ein Verbot der Pipeline ab.

Die DKP wird im weiteren Wahlkampf auf diese Paradoxien hinweisen. Sie wird aber auch den „Trick“ aufdecken: Landtagskandidaten aus dem Einzugsbereich der giftigen Pipeline dürfen gegen den CO-Schlauch stimmen und wettern – wohl wissend dass die klare Mehrheit aus den eigenen Reihen von SPD, CDU und FDP dem Bayer-Projekt zustimmen.

Mit ihrer außerparlamentarischen Opposition gegen die CO-Pipeline hat die DKP im Wahlkampf in NRW ein Alleinstellungsmerkmal. Dabei geht es nicht nur um Millimeterdifferenzen bei dem Rohrdurchmesser. Es geht vielmehr um die Fragen „Gegen welche Gesetze darf ein Konzern in diesem Land verstoßen?“ und „Wer hindert ihn daran?“

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"Wenn der Tod durch die Röhre kommt", UZ vom 24. März 2017



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