Die Koalitionspartner CDU und SPD haben sich im Streit um ein Lieferkettengesetz geeinigt. Deutsche Wirtschaftsverbände hatten Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen befürchtet, wenn sie sich zumindest formal an Menschenrechte beim Recourceneinkaufen halten müssen. Der Kompromiss sieht jetzt vor, dass die zahlenmäßig größte Gruppe von Firmen in Deutschland, der Mittelstand, nicht vom Lieferkettengesetz betroffen sein wird. Der Einigungsentwurf greift für Unternehmen zum 1. Januar 2023 zunächst erst ab einer Größe von 3.000 Mitarbeitern, ein Jahr später dann für alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Arbeitsrechtsorganisationen hatten schon vor der Einigung das angestrebte Gesetz als zahnlosen Tiger bezeichnet.