Ostdeutsche Kommunen gehen bei den Gewerbesteuern bis heute leer aus, weil Konzernzentralen im Westen sitzen

30 Jahre abgehängt

Uns eint mehr als uns trennt“ stellt der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU), in Vorfreude auf den 3. Oktober fest. Doch die von ihm hochgelobte „Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West“ gibt es nicht. Ostdeutsche Kommunen werden in der Verteilung der Steuereinnahmen seit 30 Jahren benachteiligt – und so wird es bleiben.

Seit der Einverleibung der DDR sind die Kommunen in Ostdeutschland durch das Gewerbesteuersystem massiv benachteiligt, denn die Gewerbesteuer fällt grundsätzlich am Geschäftssitz des Unternehmens an. Unterhält das betreffende Unternehmen an einem anderen Ort eine Betriebs- oder Produktionsstätte, fallen dort zwar Kosten an, aber die dort erhobene Gewerbesteuer kommt der Kommune nur zu einem geringen Teil zugute.

Als die Treuhand die ostdeutschen Betriebe zum Abverkauf auf den Markt warf, gingen 80 Prozent an westdeutsche Käufer, 15 Prozent an ausländische Konzerne und nur 5 Prozent an ostdeutsche Interessenten. Fast zwangsläufig ergab sich daraus eine Trennung von Konzernleitung, also dem Geschäftssitz im Westen, und bloßen Betriebsstätten im Osten.

Die Gewerbesteuern fallen damit zum Großteil in westlichen Kommunen an und nicht dort, wo die Kommunen die Kosten für Versorgung und Infrastruktur bezahlen müssen. Ein Blick auf die Verteilung der Firmenzentralen zeigt, dass von den 500 größten Unternehmen Deutschlands lediglich 36 ihren Sitz in Ostdeutschland haben. Das Missverhältnis verstärkt sich noch dadurch, dass das Lohnniveau und damit das Einkommensteueraufkommen im Osten deutlich unter dem des Westens liegt, aktuell beträgt die Differenz 18 Prozent.

Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), hatte am 30. Juni im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Neubewertung der Betriebsstätten beim Gewerbesteueransatz vorgelegt. Es könne nicht sein, dass Ostdeutschland pro Kopf etwa 68 Prozent des westdeutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) erreiche, aber nur 55 Prozent des Steueraufkommens, so der CDU-Mann. Sein Antrag wurde zur Beratung an den Finanzausschuss verwiesen. Die Idee Haseloffs ist weder neu, noch stößt sie im Finanzministerium auf Gegenliebe. Dort ist man zufrieden mit dem Ende des Solidarpakts und dem bevorstehenden Auslaufen des Soli.

Mit dem Soli sollte das Versprechen „blühender Landschaften“ im Osten eingelöst werden. Letztendlich hat er das finanzielle Ausbluten der ostdeutschen Kommunen nur verzögert. Die Profiteure der Aufträge der aus diesen Mitteln finanzierten, häufig prestigeträchtigen Projekte kamen in der Regel auch aus dem Westen. Nachhaltig waren sie selten, langfristige Arbeitsplätze in den ostdeutschen Gefilden entstanden kaum.

Viele Kommunen gerade in Ostdeutschland sind bereits heute handlungsunfähig. Sollten coronabedingt die Gewerbesteuereinnehmen noch weiter einbrechen, droht eine zusätzliche Verschlechterung. Bereits heute unterliegen öffentliche Einrichtungen wie Schwimmbäder und Bibliotheken dem Sparzwang ebenso wie Schulen und Kindertagesstätten. Für die nötige Sanierung ist schlicht kein Geld da. Der kommunale Investitionsrückstand von rund 147 Milliarden Euro zu Beginn des Jahres wird durch Mindereinnahmen im zweistelligen Milliardenbereich verstärkt. Auch hier wieder besonders betroffen: Die Kommunen der fünf ostdeutschen Bundesländer, die Kommunen, in denen bis zur Konterrevolution vor 30 Jahren das soziale Zusammenleben im Wohngebiet, Verkehrsanbindung, Bildung und Gesundheit groß geschrieben wurden.

Über den Autor

Ralf Hohmann (Jahrgang 1959) ist Rechtswissenschaftler.

Nach seinen Promotionen im Bereich Jura und in Philosophie arbeitete er im Bereich der Strafverteidigung, Anwaltsfortbildung und nahm Lehraufträge an Universitäten wahr.

Er schreibt seit Mai 2019 regelmäßig für die UZ.

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"30 Jahre abgehängt", UZ vom 2. Oktober 2020



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