Mit HVA und Gauck-Behörde auf der Suche nach den „Verfassungsschutz“-Akten

40 Jahre Observierung – eine Endlos-Story

Von Uwe Koopmann

Die Observierung als Rahmenbedingung der Berufsverbote nimmt einfach kein Ende. „Akten, Berichte und Vorgänge …, die teils in Papier- und teils in EDV-Form geführt werden“, gepflegt und gehegt von den Ämtern des „Verfassungsschutzes“, bieten für die Betroffenen auch begrenzten Einblick in die Inlands- und Auslandsspionage. Längst nicht alle Daten kommen nach einem Auskunftsersuchen auf den Tisch. Der NRW-„Verfassungsschutz“ bietet sogar eine Begründung an, warum er sich nicht umfassend in die Akten sehen lassen will: „Weitere Auskünfte zu den Speicherungen vermag ich Ihnen nicht zu erteilen, da Gründe nach § 14 Abs. 2 VSG NW den von Ihnen gewünschten weitergehenden Informationen entgegenstehen.“

Der Paragraphenhinweis lässt sich leicht entschlüsseln. Zunächst einmal grundsätzlich zur Transparenz: „Ein Recht auf Akteneinsicht besteht nicht.“ Akten, die man nicht ansehen darf, werden inhaltlich nicht preisgegeben, wenn „die Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung“ gefährdet werden könnte. Spitzel werden geschützt, wenn sie gefährdet sein können oder „die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten ist“. Schließlich wird noch die Gefahr gesehen, dass, wenn jemand seine Akte sehen möchte, er „die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten“ könnte. Und am Ende, die NSA lässt grüßen, gilt, dass die „überwiegenden berechtigten Interessen Dritter geheim gehalten werden müssen.“ Und am Ende vom Ende schützt sich der „Verfassungsschutz“ selbst: „Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde.“

Bei dieser Anzahl von „Wenn“ und „Aber“ erscheint es nicht verwunderlich, wenn der „Verfassungsschutz“ auf ein Auskunftsersuchen kurzum mit der Auskunft reagiert: Es gibt gar keine Akten zum Berufsverbot von Uwe Koopmann. Das konnte nicht stimmen! Im Rahmen seiner verweigerten Einstellung als Lehrer am Gymnasium in Brake/Unterweser musste er sich nämlich einer Anhörung bei der Regierung in Hannover (damaliger CDU-Ministerpräsident: Ernst Albrecht, Vater von Ursula von der Leyen) stellen. Dort wurde aus den „gerichtsverwertbaren Erkenntnissen“ des Verfassungsschutzes zitiert, ebenso bei den anschließenden Prozessen vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg und dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Kafkaesk: Zitate aus einer Akte, die es gar nicht gibt, die aber zum Berufsverbot führt.

Dabei waren die „Erkenntnisse“ der Schnüffler doch so bescheiden: Eine DKP-Versammlung wurde besucht (mit Datum und Namen der Kneipe), 10 DM wurden für die DKP gespendet, und die UZ hatte zwei kurze Beiträge zu jugendpolitischen und gewerkschaftlichen Forderungen abgedruckt. Einer davon war als Leserbrief gekennzeichnet. Zur politischen Gemengelage nach der Einführung der Berufsverbote zählte ab 1972, dass solche Erkenntnisse des „Verfassungsschutzes“ ausreichten, um Zweifel daran auszumachen, dass der Bewerber jederzeit auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen würde. Im vorliegenden Fall wurde nicht einmal eine Mitgliedschaft in der DKP angenommen, sondern nur das Hegen von Sympathie.

Auf der Suche nach der Akte wurde bei der Polizei in Oldenburg nachgefragt. Dort gibt es eine Abteilung für „Politisches“. Ohne Erfolg. Gesucht wurde im Niedersächsischen Staatsarchiv, denn bisweilen werden Akten ausgelagert, um sie für die Nachwelt zu erhalten. Das muss aber nicht für die Akten gelten, die Aufschlüsse über die Arbeitsweise des „Verfassungsschutzes“ zu erkennen geben. Ohne Erfolg.

Weitere Anfrage: Bundesamt und Landesamt NRW. Durch einen länderübergreifenden Wohnortwechsel könnte die Akten von Niedersachsen nach NRW gewandert sein. Schweigen.

Das war der Einstieg in die „Rasterfahndung“. Am 19.6.2012 wurde beim „Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik“ (Kurz: Gauck-Behörde) angefragt, was denn wohl gespeichert worden sei. Hintergrund der Bemühung: Wenn das Ministerium für Staatssicherheit „gut“ gearbeitet hat, dann dürfte die Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) als Auslandsnachrichtendienst der DDR ebenfalls „Erkenntnisse“ gesammelt haben. Vielleicht sogar über den „Verfassungsschutz“, wie der sich für die Berufsverbote einsetzt.

An dem von Hand gestempelten Datum vom 7. Juli 2015, also nach ziemlich genau drei Jahren, war die Gauck-Behörde mit dem Sichten und der Bearbeitung der „personenbezogenen Unterlagen“ fertig. Die Sammlung umfasst 56 Seiten. Es gibt in den Kopien schwarze Balken, mit denen andere Namen geschwärzt wurden.

Die Akte der HVA ist aussagekräftig, denn sie lässt erkennen, wie die HVA den „Verfassungsschutz“ beobachtet hat, wie der den Berufsverbotsbetroffenen verfolgt hat. In einem Sachstandsbericht vom 22. August 1988 heißt es, dass es „unter Einsatz einer spezifischen Quelle möglich (war), … KOOPMANN, Uwe, Franz Friedrich Hein zu identifizieren.“ Er wurde „mit Mitteln der Observation umfangreich aufgeklärt“. „Aufklären“ ist hier nicht im landläufigen Sinne zu verstehen. Es bedeutet vielmehr „ausspionieren“.

Und weiter: „Eine Analyse dieser Maßnahmen des Verfassungsschutzes belegt, dass es sich bei den festgestellten Aktivitäten gegen K. um erste Maßnahmen zur Aufklärung“ handelte. „Die Einsatzkräfte waren bestrebt, Anlaufstellen, Kontaktpartner sowie genutzte Verkehrsmittel des K. festzustellen.“ Selbst der nahezu archäologische Pkw wurde mit Farbgebung und Nummernschild dokumentiert. Am 7. Februar 1989 ging die HVA davon aus, dass Koopmann durch die Abt. III des BfV Köln „umfassend aufgeklärt wird, mit dem wahrscheinlichen Ziel der Werbung des K. als Agent des BfV Köln“. Und dann gibt es dazu einen süffisanten Hinweis auf einen Agenten, der noch nicht weiß, dass er bereits enttarnt ist: „Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Tatsache zu nennen, dass im Arbeitsbereich des K. der nachweisliche BfV-Agent ‚Primus’ tätig ist.“ – Die Ängste der HVA zu einem Anwerbeversuch stellten sich als Irrtum heraus.

Bisweilen könnte man fast glauben, dass die „Verfassungsschützer“ auch Humor hatten: „Im Verlauf der im Zeitraum vom 16.5.1988 bis zum 18.8.1988 realisierten Observationsmaßnahmen des Gegners wurde lediglich am 17.5.1988 gegen 12.35 Uhr eine bedeutsame Aktivität … registriert: Koopmann suchte an diesem Tag in Begleitung einer weiteren männlichen Person die Filiale der Deutsche Bank AG, 4000 Düsseldorf, Hammerstr. 40, Tel. (0211) 39 70 88 auf. Am 18.5.1988 stellten die Einsatzkräfte des BfV Köln die Observationsmaßnahmen gegen Koopmann ein.“

Dieser Hinweis der HVA auf die eingestellte Schnüffelei ist falsch, denn aus der angeblich nicht existierenden Akte rückte der Landesverfassungsschutz NRW mit der Information heraus: „Im Jahr 1992 wurden Sie in Nordrhein-Westfalen als Lehrer angestellt. Diese Speicherung erfolgte im Hinblick auf Ihre Betätigung für die DKP.“ – Nun gut, das konnte die HVA 1989 nicht prognostizieren.

Aber auch andere Aktivitäten notierte der „Verfassungsschutz“: 1993 Teilnahme am 12. Parteitag der DKP in Mannheim. 2000, 2002, 2003, 2005 und 2008 beim Ostermarsch. 2002 beim 16. Parteitag der DKP in Düsseldorf. 1995, 1997, 2003 und 2005 Pressefest in Dortmund. 1999 und 2004 Wahl ins Gerresheimer Rathaus für die DKP.

Resümee: Die Akten sind nicht verschwunden. Sie sind aber geheim. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Schnüffelei andauert, so dass die Akten immer dicker werden.

Rund 40 Jahre dauert die Schnüffelei. Genauso lange dauert der Kampf dagegen. Solidarität steht gegen Einschüchterung.

Der vorliegende Fall ist wahrlich kein Einzelfall. Willy Brandt und der „Radikalenerlass“ forderten seit dem 28. Januar 1972 den vollen Einsatz des „Verfassungsschutzes“ (VS): Rund 3,5 Millionen Durchleuchtungen, 11 000 offizielle Berufsverboteverfahren, 2 200 Disziplinarverfahren, 1 250 abgelehnte Bewerber und 265 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst.

Der VS hatte viel zu tun, um die herrschende Ordnung präventiv zu sichern: mit Angst einjagen und Schrecken verbreiten. Er hat seine Aktivitäten nicht eingestellt. Sie überdauern die Berufsjahre, ziehen sich durch das Rentenalter und enden bisweilen mit dem Tod des Observationsopfers. So ist das hier. Noch.

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"40 Jahre Observierung – eine Endlos-Story", UZ vom 13. November 2015



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