Berlin darf wählen

Die Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen die geplante vollständige Wiederholung der Wahl zurückgewiesen. Im UZ-Interview sagte der Berliner DKP-Vorsitzende Stefan Natke: „Diese Regierung hat keine der wesentlichen Probleme angegangen, die Berlin beherrschen. Im Gegenteil, sie muss Rückschritte verantworten.“ (UZ vom 13. Januar). Fraglich, ob da Neuwahlen helfen.

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"Berlin darf wählen", UZ vom 3. Februar 2023



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