CDU-Mann fordert Aufklärung

Von bern

Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages, Clemens Binninger (CDU), hat den nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger (SPD) aufgefordert, Klarheit darüber zu schaffen, ob der Neonazi Frank Steffen als sogenannter V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes tätig war. Steffen hatte im Oktober letzten Jahres die parteilose Kölner Oberbürgermeisterkandidatin und mittlerweile auch amtierende Oberbürgermeisterin Henriette Reker niedergestochen und schwer verletzt. „Geheimhaltung ist richtig und wichtig, kann aber bei gerade Verbrechen, die die Öffentlichkeit bewegen, nicht absolut sein“, sagte Binninger dem Kölner Stadt-Anzeiger am 5. Januar.“Es wäre nicht gut, wenn ein solcher Verdacht im Raum stehen bleibt. Deshalb sollte der Innenminister für Klarheit sorgen“, forderte Binninger weiter. Dabei hatte sich kürzlich auch die Bundesregierung geweigert, zu einer möglichen V-Mann-Tätigkeit des Attentäters Stellung zu nehmen. Die konkreten Fragen nach Steffen seien „so sensibel“, dass „selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann“, hieß es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Bereits kurz nach der feigen Tat hatten sich die Inlandsgeheimdienste und auch das Büro des NRW-Innenministers Ralf Jäger (SPD) geweigert, konkrete Fragen zur Personalie des rechten Attentäters zu beantworten. Hinweise auf eine mögliche V-Mann-Tätigkeit des Neofaschisten waren unter anderem aufgekommen, weil die Arbeitsamtsakte des Messerstechers als geheim eingestuft worden war und somit nur für ausgewählte Personenkreise zugänglich ist. Zudem soll der ALG-II-Bezieher nie selbst bei der Behörde vorgesprochen haben. Als weiteres Indiz gilt, dass die 1995 verbotene „Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei“ (FAP), zu dessen Anhängerschaft der Reker-Attentäter zählte, nicht nur ein Sammelbecken gewaltbereiter Neofaschisten, sondern auch von V-Leuten der Geheimdienste war.

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"CDU-Mann fordert Aufklärung", UZ vom 8. Januar 2016



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