Einige Majdanek-Täter standen erst spät vor Gericht

Der Prozess

In den Jahren 1941 bis zur Befreiung 1944 sind im KZ Lublin/Majdanek in Polen mindestens 250.000 Menschen ermordet oder in den Tod getrieben worden. Zwei „Majdanek-Prozesse“ hatte es bereits dort gegeben: den ersten schon im Kriegswinter 1944 – er endete mit der Hinrichtung aller sechs Angeklagten –, den zweiten von 1946 bis 1948 gegen 95 SS-Angehörige, von denen sieben zum Tode, die übrigen zu Haftstrafen verurteilt worden waren. Erst ein Vierteljahrhundert später standen Majdanek-Täter auch vor bundesdeutschen Richtern, nämlich vor dem Düsseldorfer Landgericht, wo von 1975 bis 1981 gegen zunächst siebzehn, später durch Verfahrensabtrennungen, Freisprüche oder Tod auf neun reduzierte Angeklagte wegen Mord oder Beihilfe zum Mord verhandelt wurde. Alle 17 Angeklagten, darunter sechs Frauen, hatten zur Wachmannschaft des KZ Lublin/Majdanek gehört.

In den Berichten jener Jahre sparten die Gerichtsreporter nicht mit Superlativen. Vom größten, wichtigsten, längsten, oft auch vom teuersten Jahrhundertprozess war die Rede in den Schlagzeilen, in manchen Texten klang Zweifel an, ob solch ein Verfahren noch zeitgemäß und politisch opportun sei. Auch für die dreiteilige Dokumentation von Eberhard Fechner, die der NDR 1984 ausstrahlte und die nun als Doppel-DVD bei Absolut Medien zu haben ist, wären ein paar Superlative durchaus angemessen (8 Jahre Produktionszeit, 70 Interviews mit Prozessbeteiligten, 230 Stunden Filmmaterial, verdichtet auf 270 Minuten Laufzeit), doch Fechner entschied sich für den schlichten Titel „Der Prozess“ und verzichtete auch auf jeden Kommentar. Da er im Gerichtssaal nicht drehen durfte, rekonstruiert er den Prozess aus den Interviewaussagen der Richter, Staatsanwälte, Zeugen, Gutachter und Prozessbeobachter, aber auch einiger Angeklagten und ihrer Verteidiger.

Was hier wie endloses „Talking heads“ klingen mag, ist das genaue Gegenteil. Das hat zu tun mit Fechners Arbeitsstil und Methode. In streng juristischer Chronologie sortiert er sein Material in drei Teile: die Anklage, Beweisaufnahme, die Urteile. Die Interviewten treten nur in ihrer Rolle im Prozess, aber ohne Namen auf – diese erfährt man nur aus dem digitalen Booklet im Begleitmaterial. Dies gibt seinem immerhin dreistündigen Werk eine distanzierte Sachlichkeit, die für ein Lehrmaterial zur Juristenausbildung angemessen wäre – dem Zuschauer in seinem Heimkino aber mag sie als Zumutung erscheinen angesichts der Ungeheuerlichkeiten, die da verhandelt werden. Dem Sog von Fechners Werk kann er sich dennoch nicht entziehen.

Indem Fechner auch seine Fragen völlig ausblendet, treten in der Montage die Opfer quasi in einen Dialog mit den Tätern. Da sagt die Zeugin Ostrowska aus, sie sei von der SS-Aufseherin Hildegard Lächert – die Häftlinge nannten sie die „blutige Brygida“ – gezwungen worden, die Behälter mit dem tödlichen Gas Zyklon B in die Gaskammern zu transportieren, und Lächerts Verteidiger Ludwig Bock beantragt daraufhin dreist, Ostrowska noch im Gerichtssaal festzunehmen und als Mittäterin wegen Beihilfe unter Anklage zu stellen!! Dass er diesen Antrag immerhin abgelehnt habe, erwähnt dann der Richter mit einer Miene, die weniger Entrüstung als stilles Schmunzeln verrät.

Überhaupt diese Interviewtechnik! Die psychischen Qualen, mit denen die Opfer in ihren Aussagen nach 30 Jahren noch einmal die geschilderten Misshandlungen durchleiden, lässt Fechner immer spürbar werden, doch Feingefühl und Respekt bewahren ihn davor, dies emotional auszubeuten. Das Motiv für ihre Zeugenschaft ist nie das Verlangen nach Rache, das doch aus ihren Biografien mehr als verständlich wäre, und die Anstrengung, es zu unterdrücken, spiegelt sich oft auf ihren Gesichtern. Aber sie wissen – und Fechner weiß und zeigt es auch: Ihr Zeugnis wird gebraucht, immer noch. Ihr Prozess ist auch drei Jahrzehnte nach der Zerschlagung des Faschismus noch längst nicht der Anachronismus, der er eigentlich sein müsste. Fechner, der den „Prozess“ zeitlebens für seinen wichtigsten Film hielt, starb 1992 in Hamburg. Jahrhundertprozesse gibt‘s vielleicht nicht mehr. Aber wer dokumentiert den NSU-Prozess, die vielen kleinen Prozesse um die Neonazi-Szene, und wer beobachtet den schleichenden Prozess der Aushöhlung demokratischer Rechte heute?


Eberhard Fechner
Der Prozess
absolutmedien
2 DVDs, 24,90 Euro

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Über den Autor

Hans-Günther Dicks (Jahrgang 1941), Mathematiklehrer mit Berufsverbot, arbeitet seit 1968 als freier Film- und Medienkritiker für Zeitungen und Fachzeitschriften, für die UZ seit Jahrzehnten.

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"Der Prozess", UZ vom 8. Mai 2020



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