Einigung bei der Deutschen Bank

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich mit der Deutschen Bank auf Regelungen zur Arbeit am Samstag in den regionalen Beratungscentern geeinigt. Für die Beschäftigten konnten zum Ausgleich eine Verkürzung der Arbeitszeit und Schutzregelungen ausgehandelt werden.

Die Vereinbarung sieht eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 36 Stunden für Beschäftigte vor, die an Samstagen arbeiten. Darüber hinaus können sich Beschäftigte beim Vorliegen wichtiger privater Gründe, wie zum Beispiel der Betreuung von Kindern, beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen oder ehrenamtlichen Engagements von der Arbeit am Samstag befreien lassen. „Der Tarifabschluss macht deutlich, freie Wochenenden haben für uns einen hohen Stellenwert und die Arbeit an Samstagen hat einen hohen Preis“, betont ver.di-Verhandlungsführer Jan Duscheck.

Aus Sicht von ver.di bietet der Tarifabschluss der Deutschen Bank die Möglichkeit, ihr digitales Beratungsangebot an Samstagen bis Ende 2019 auszuprobieren und trägt gleichzeitig den berechtigten Interessen und privaten Verpflichtungen der Beschäftigten Rechnung.

Der geltende ver.di-Tarifvertrag für die Bankenbranche lässt die Arbeit an Samstagen nur in wenigen Ausnahmefällen zu. Daher war hier eine spezielle tarifliche Regelung notwendig.

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"Einigung bei der Deutschen Bank", UZ vom 21. April 2017



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